Kitzbüheler Anzeiger

St. Jakob in Haus

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4 § 6 Entgelt Der Stundensatz für die Tätigkeit des Gemeindewald- aufsehers wird mit € 38,00 festgesetzt. Diese Festset- zung gilt verbindlich für alle v on Dritten beanspruchten Tätigkeiten des Gemeindewaldaufsehers, die nicht im öffentlichen Interesse liegen. Diese Verordnung über die Waldumlage 2017 tritt ge- mäß § 60 Abs. 3 TGO 2001 idgF mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde St. Ja- kob in Haus in Kraft. Bauvorhaben Bau- und Recyclinghof-Erweiterung Die Abrechnung für die Erstellung von Ausführungs- und Detailplänen, Erstellung von Ausschreibungen, Rechnungskontrollen und Besprechungen von Bmst. Ing. Hinterholzer in Höhe v on € 2.916,00 wird geneh- migt. Die Vergabe der Spenglerarbeiten erfolgt an den Billigst- bieter, die Firma Eder Johann aus St. Ulrich mit einem Angebotspreis in Höhe v on € 18.678,00. Die Zimmer- meisterarbeiten werden an den Billigstbieter, die Firma Huetz Holzbautechnik aus St. Jakob i.H. vergeben. Die endgültige Ausführung der Fassadengestaltung muss noch entschieden werden. Es erfolgt die Zuweisung der Doppelhaushälfte T op 3 – Simmern 8, vom Doppelhaus 2 an Désirée Kogler- Solano und Alvaro Solano-Vargas, derzeit wohnhaft in Fieberbunn. Die Kostenübernahme der Rechnung der Schischule Pillersee für die T eilnahme von 22 Schülern am Schü- ler-Schikurs vom 16. - 20.01.2017 und 27 Bambinis am Kindergarten-Schikurs vom 23. – 27.01.2017 wird ge- nehmigt. Die notwendige Anschaffung von Pölzmaterialien für die Graberrichtungen bei der Firma Humer Friedhofs- technologie in Höhe v on € 1.014,00 zuzüglich F racht- kosten, wird beschlossen. Es wird die Auszahlung von € 20.000,00 (Sonderstatus) an die Bergbahn Pillersee als Investitionszuschuss für das HH-Jahr 2017 beschlossen. Die mit 9,64%ige anteilige Kostenübernahme für den Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Fie- berbrunn mit einem Betrag in Höhe v on € 3.493,91 für das HH-Jahr 2016 wird genehmigt. Gemeinderatssitzung vom 27.03.2017 Die Jahresrechnung 2016 wird in der vorgetragenen bzw. vorliegenden Form genehmigt und beschlossen. Eine Kurzfassung der Jahresrechnung 2016 liegt dieser Ausgabe bei. Die Heranziehung der in der 29. Präsidialsitzung am 28.10.2016 beschlossenen Tarifordnung 2017 des Ös- terreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) zur Weiterverrechnung von Kostenersätzen für Einsatz- leistungen der FFW-St. Jakob i.H. wird beschlossen. Gemäß § 64 Abs. 5 iVm § 31a Abs.1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, wird die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde St. Jakob in Haus unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Endbe- richt des Raumplaners DI.Dr. Erich Ortner vom Raum- planungsbüro DI Andreas Lotz & DI.Dr . Erich Ortner, Museumstraße 37a in 6020 Innsbruck, über das Ergeb- nis der Umweltprüfung v om 17.08.2016, GZl.: 031-1/ ÖROK-01/2016, beschlossen. Bestandteile des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde St. Jakob in Haus sind die Verordnung ( Stand 17.01.2017, Zahl: VO-Text 2. Auflage) laut Anlage dieses Gemeinderatsprotokolls (Verordnung der Gemeinde St. Jakob i.H. zum örtlichen Raumord- nungskonzept) vom 27.03.2017, mit der das örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde St. Jakob in Haus fortgeschrieben wird (1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes), die in § 1 Abs.3 der bezeich- neten Verordnung angeführten Unterlagen sowie der Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung. Der vom Raumplaner DI.Dr. Erich Ortner vom Raum- planungsbüro DI Andreas Lotz & DI.Dr . Erich Ortner, Museumstraße 37a in 6020 Innsbruck ausgearbeitete Entwurf, AZ: ORKSJH_VP_Auflage_1 vom 01.03.2016 enthält die g emäß § 31 TROG 2016 in V erbindung mit den betroffenen Durchführungsverordnungen gefor- derten Inhalte. Die zusammenfassende Erklärung, wie die Umwelter- wägungen in den Plan einbezogen wurden und aus welchen Gründen der angenommene Plan nach der Durchführung einer alternativen Prüfung gewählt wurde
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