Kitzbüheler Anzeiger

Kössen/Schwendt

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information zur Freizeitwohnsitzabgabe Diese Abgabe wurde von der Tiroler Landesregierung im Jahre 2019 beschlossen. Deren Einhebung ist für alle Tiro- ler Gemeinden verpflichtend. Die Abgabe ist dabei selbst- ständig an die Gemeinde zu entrichten. Ab 1. Jänner 2020 ist in unserer Gemeinde, wie in allen Tiroler Gemeinden, eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Frei- zeitwohnsitzabgabe). Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisse dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzverzeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Entrichtung der Freizeitwohnsitzabgabe ein illegaler Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird. Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Frei- zeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutz- fläche des Freizeitwohnsitzes ermittelt werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat der Gemeinde Kössen in seiner Sitzung vom 30.10.2019 erlassenen „Verordnung über die Höhe der Freizeitwohn- sitzabgabe“: a) bis 30 m² Nutzfläche mit € 240,-- b) von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit € 480,-- c) von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit € 700,-- d) von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit € 1.000,-- e) von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit € 1.400,-- f) von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit € 1.800,-- g) von mehr als 250 m² Nutzfläche mit € 2.200,-- Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungs- abgabe. Das heißt, dass nicht die Gemeinde, sondern der Abgabenschuldner selbst die Abgabe zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten hat (keine eigene Vor- schreibung seitens der Gemeinde). Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Anga- be der Nutzfläche zu überweisen. Änderungen der Nutz- fläche, beispielsweise durch Umbauten, können sich auf die Abgabenhöhe auswirken. Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Päch- ter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen recht- zeitig über seine Verpflichtung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Freizeit- wohnsitzabgabe der Gemeinde zusätzlich zu allfälligen Abgabenverpflichtungen gemäß dem Tiroler Aufenthalts- abgabegesetz 2003 (sogenannte „Freizeitwohnsitzpau- schale“) zu entrichten ist. Die Aufenthaltsabgabe nach dem Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 ist eine aus- schließliche Landesabgabe. Die Überweisung hat direkt an die Gemeinde, zuguns ten ei - ner der drei nachfolgenden Gemeindebankverbindungen, zu erfolgen. Auf dem Einzahlungsbeleg sind anzuführen: • die Adresse des Freizeitwohnsitzes, • der Name des Freizeitwohnsitz-Eigentümers und • die Angabe der Nutzfläche. Bankverbindungen: Raiba Kössen: IBAN: AT93 3626 4000 0002 0933 | BIC: RZTIAT22264 Volksbank Kössen: IBAN: AT46 4239 0020 1001 0017 | BIC: VBOEATWINN Sparkasse Kufstein: IBAN: AT94 2050 6018 0000 0083 | BIC: SPKUAT22XXX Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister Reinhold Flörl 4 Kaiserwinkl aktuell Februar 2020 Ein Wochenende lang steht im April in Kössen die Ge- sundheit im Mittelpunkt. Eine Mischung aus Ge- sundheitstagen und Ge- sundheitsmesse wird der- zeit von den Mitgliedern von G’sund in Kössen ge- plant. Einige Elemente, wie ein Vortrag der Ernährungsex- pertin Angelika Kirchmayr, bekannt aus zahlreichen Radio Tirol-Sendungen, wurden bereits fixiert. Die Hopfgartnerin wird am Frei- tag, den 17. April, der Frage nachgehen, was wirk- lich unter den Begriff „Ge- sunde Ernährung“ zu ver- stehen ist. Tags darauf dreht sich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Veranstaltungszentrum Kaiserwinkl Kössen mit rund 14 Ausstellern alles um die körperliche Gesund- heit. Vom Roten Kreuz über Gesundheitstage in Kössen den Sozialsprengel bis hin zu Ärzten, der Apotheke und diversen Gesundheits- unternehmen reichen die Aussteller, wobei viel Wert auf Praxis gelegt wird. So können etwa Seh- oder Hör- tests absolviert werden. „Was uns besonders freut, die Teilnehmer kommen fast gänzlich aus Kössen und die Verpflegung wird von den Direktvermarktern übernommen, die im Foyer des VZKs ihre Stände auf- stellen“, erklärt Gerti Het- zenauer, Obfrau das Refe- rats G´sund in Kössen. Daneben runden an die- sem 18. April verschiedene Vorführungen und Work - shops von Ballett über Tanz bis hin zu Fußball das Pro- gramm ab. Am Sonntag werden vor- aussichtlich Vorträge und Workshops zum Thema Mentaltraining, Yoga und Meditation im VZK stattfin- den und das bunte Pro- gramm der Gesundheits - tage in Kössen fortsetzen. Nähere Informationen zu der Frühjahrsveranstaltung des Referates G’sund in Kössen folgen in den kom- menden Ausgaben des Kai- serwinkls aktuell. Gerti Hetzenauer Gesundheitsreferentin aktuell-02-2020_aktuell- 21.01.20 19:01 seite 4
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