Kitzbüheler Anzeiger

Kössen/Schwendt

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3 Kaiserwinkl aktuell Februar 2020 GEMEiNDE KÖSSEN 6345 Kössen · Dorf 14 • Telefon 05375 6201 • Fax 05375 6201-29 • http://www.koessen.tirol.gv.at Kössen informiert Kössen baut. Das Bauprojekt Sozialzentrum läuft erfolg- reich und ein weiteres Bauprojekt der Gemeinde steht in den Startlöchern. Auf Kössener Häuslbauer warten im Sied- lungsgebiet Schwabenfeld nur mehr drei Grundstücke. Das Ende des Sporthotels ist in Sicht. Seit dem 01.01.2020 ist die Freizeitwohnsitzabgabe in Tirol verpflichtend. Planungsfortschritt Sozialzentrum Auch wenn noch nichts von dem Sozialzentrum Kös- sen-Schwendt zu sehen ist, laufen die Planungen im Hintergrund auf Hochtou- ren. Die Architekten sind dabei, die Details auszuar- beiten. Anfang Feb ruar sind Brunnenbohrungen vorge- sehen, um den Grundwas- serspiegel bis zum Bau - beginn beobachten zu können. Im Anschluss wer- den diese Bohrungen für die Energieversorgung der Grundwasserwärmepumpen verwendet. Die Ausschrei- bungen für Baumeister, Haustechnik und Elektroin- stallationen erfolgen in die- sen Tagen, um die Fristen bis Baubeginn einhalten zu können. Der Baubeginn selbst ist für Ende Juli, Anfang August vorgesehen. Recyclinghof rückt näher Noch vor dem Jahreswech- sel erfolgte auch in der Ge- meinde Walchsee der Ge- meinderatsbeschluss für einen gemeinsamen Recyc- linghof der Gemeinden Kös- sen, Schwendt und Walch- see. Damit werden noch heuer die Planungen in An- griff genommen und kann die Umsetzung, sofern alles nach Plan läuft, im kommenden Jahr gestartet werden. Schwabenfeld Nur mehr drei der insge- samt 29 Grundstücke sind in der Siedlung Schwaben- feld frei. Die jeweils rund 400 m² großen Baugründe sollen jungen, ortsansässi- gen Familien die Möglich- keit bieten, ein Grundstück zu einem erschwinglichen Preis zu erwerben. Orts- ansässig heißt dabei: Die Meldung des Hauptwohn- sitzes in Kössen besteht seit min destens fünf Jah- ren bzw. es liegt seit min - des tens fünf Jahren ein Beschäf tigungsverhältnis bei einem Kössener Be- trieb vor. Zudem muss eine Wohnbauförderfähig- keit ge geben sein. Mit dem Jahreswechsel wurden die Grundstücks- preise an die Inflation ange- passt. Derzeit beläuft sich der Quadratmeterpreis auf 180 Euro. Weitere Informa- tionen sowie eine Einsicht in die Pläne sind zu den Amtsöffnungszeiten im Bau - amt möglich. Abbruch des Sporthotels Im Herbst 2019 wurde mit dem Abbruch des Sportho- tels im Ortszentrum begon- nen. Um den Tourismus im Ortskern nicht unnötig zu belasten, wurden die Arbei- ten kurz vor Weihnachten und damit kurz vor Beginn der Wintersaison gestoppt. Geplant ist, dass nach der Faschingswoche wieder die Bautrupps anrücken und den Abbruch beenden. Der- zeit stehen noch die Keller- wände und lagern Alteisen- reste am Gelände, die im Frühjahr entsorgt werden. Im Anschluss wird die Bau- grube wieder aufgefüllt. Freizeitwohnsitzabgabe verpflichtend notwendig Mit dem Jahreswechsel wurde die von der Tiroler Landesregierung im Vor- jahr beschlossene Freizeit- wohnsitzabgabe verpflich- tend. So muss entsprechend den Vorgaben des Landes Tirol in Kössen wie in allen an- deren Tiroler Gemeinden eine Abgabe für die Verwen- dung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz geleistet werden. Die Höhe wurde in der Gemeinderatssitzung vom 30.10.2019 beschlos- sen und bezieht sich auf die Größe der Nutzfläche. Genauere Angaben zur Höhe finden Sie auf der nächs ten Seite. Da die Freizeitwohnsitz - abgabe eine Selbstbemes- sungsabgabe ist, wird die - se nicht von der Gemeinde eingehoben, sondern ist vielmehr vom Abgaben- schuldner zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten. Der Abgaben- schuldner ist der Eigen - tümer, außer der Freizeit- wohnsitz ist länger als ein Jahr oder unbefristet an ein und dieselbe Person ver- mietet, dann trifft die Ver- pflichtung der Abgabe den Mieter. Als Frist gilt jeweils der 30. April eines jeden Jahres. Unter Freizeitwohnsitze fal- len alle Gebäude, Wohnun- gen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nur zum Auf- enthalt während des Ur- laubs, der Ferien, des Wo- chenendes oder sonst nur zeitweiligen Erholungszwe - cken dienen. Die Überweisung hat direkt an die Gemeinde, zuguns - ten einer der drei Gemein- debankverbindungen, zu er- folgen. Auf dem Einzah- lungsbeleg sind anzu- führen: • die Adresse des Freizeit- wohnsitzes, • der Name des Freizeit- wohnsitz-Eigentümers und • die Angabe der Nutz- fläche. Liebe Kössenerinnen, liebe Kössener, ich hoffe, Sie sind gut in das neue Jahr gestartet. Wie Sie gelesen haben, ist in Kössen für 2020 wieder einiges geplant. Auch in den einzelnen Referaten werden in diesem Jahr wie- der etliche Projekte in An- griff genommen. So ist das Gesundheitsreferat bereits mit der Planung von eige- nen Gesundheitstagen be- schäftigt. Mehr dazu erfah- ren Sie auf den nächsten Seiten. Ich wünsche Ihnen an die- ser Stelle auf jeden Fall ein gesundes und erfolgrei- ches Jahr und noch eine schöne Winterzeit. Ihr Bürgermeister Reinhold Flörl aktuell-02-2020_aktuell- 21.01.20 19:01 seite 3
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