Kitzbüheler Anzeiger

Kitzbühel

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SEPTEMBER 2022 3 STROMPREISENTWICKLUNG BEI DEN KITZBÜHELER S TADTWERKEN Im Jahr 2022 haben die Stadtwerke Kitzbühel bis einschließlich Juli ein Minus von über -2,1 Mio. € im Strom- handel erwirtschaftet. Bis 1. September gab es weder eine vertragliche noch gesetzliche Möglichkeit, den Verkaufs- preis an die Einkaufspreise im notwen- digen Ausmaß anzupassen. Die nächste S trompreisanpassung steht mit 1. November an. Eine Strom- preiserhöhung im v ergangenen Jahr ha- ben die Stadtwerke bewusst nicht ge- macht, um die Bevölkerung, die durch die Coronakrise ohnehin schon genug gefordert ist, zu unterstützen. Wie setzt sich der Strompreis zusam- men? Der Strompreis setzt sich aus drei Teilen zusammen: Dem Arbeitspreis für Energie (der eigentliche Stromver- brauch), dem Netzentgelt sowie aus Steuern und Abgaben. Der Arbeitspreis Energie kostete bis 31.05.2022 nur 6,99 ct/kWh Seit 01.06.2022 gilt: 12,21 ct/kWh Ab 01.11.2022 gilt: 38,00 ct/kWh => A CHTUNG: von 01.12.2022 bis 30.06.2024 zahlt von diesem Betrag für die ersten 2.900 kWh im Jahr der Staat 28 Cent! Der Energiepreis ist bei 10 Cent gedeckelt. Zudem werden den meisten Stromkunden durch den Ener- giekostenscheck 150,– Euro von der nächsten Jahresrechnung a bgezogen. Eines ist aber auch klar: Etwas mehr als 56 Prozent der Kitzbüheler Stadtwer- kekunden werden aufgrund der Strom- preisbremse der Bundesregierung den höheren V erkaufspreis gar nicht mer- ken, da sie ab 1. Dezember wieder we- niger für die elektrische Energie bezah- len müssen. Die Stadtwerke Kitzbühel sind auch nach dieser massiven Preisanpassung für Neukunden ein attraktiver Versor- ger: Manche Marktbegleiter verlangen bereits heute über 80 ct/kWh. Die Preise im Netz gelten immer vom 01.01. bis 31.12. des Jahres und wer- den von der E-Control vorgeschrieben (Staatliche Regulierung). Steuern und Abgaben: 01.01. bis 31.12.2022: Entfall der Er- neuerbaren Förderpauschale sowie Ent- fall des Erneuerbaren Förderbeitrages. Trotz der höheren Energiekosten (+79 %) sinkt b ei 2.900 kWh Jahresverbrauch die Stromrechnung nach Abzug des Energiekostenschecks um 7 % bzw. um 43,90 Euro. Bei 6.700 kWh Jahresverbrauch steigt die Stromrechnung nach Abzug des Energie- kostenschecks um 50 % bzw. 663,62 Euro. 01.05.2022 bis 30.06.2023: Reduzie- rung der Elektrizitätsabgabe v on 1,5 ct/ kWh auf 0,1 ct/kWh. Nachstehend die Auswirkungen der Strompreiserhöhungen anhand zweier Beispiele, mit 2.900 kWh und mit 6.700 kWh Jahresverbrauch.
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