Kitzbüheler Anzeiger

Kitzbühel

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Stadt Februar 2020 2 Die Entwicklung des Schuldenstandes der Stadt Kitzbühel von 2009 bis 2020. Zentraler Tagesordnungs- punkt der Gemeinderatssit- zung vom 19. Dezember 2019 war jener über die Fest- setzung des Haushaltsplanes für das Jahr 2020. Begonnen hatte die Sitzung aber wie üblich mit Anträ- gen und Berichten des Bürgermeisters und des Stadtrates. Zu Beginn stand ein Kauf- vertrag im Siedlungsgebiet Sonngrub zur Beschlussfas- sung an. Eine einheimische Familie verkaufte dort ihr Eigenheim. In dem vor- gelegten Kaufvertrags- entwurf sind wiederum die Bestimmungen in Be- zug auf das der Stadtge- meinde Kitzbühel ein- zuräumende 30-jährige Wieder- und Vorkaufs- recht sowie die Haupt- wohnsitznahme enthal- ten. Dem Kaufvertrag wurde mit 17 Ja-Stim- men bei 2 Nein-Stimmen zugestimmt. Der nächste T agesord- nungspunkt befasste sich mit einer kurzen Verbin- dungsstrecke mit einer Länge von 129 m im Be- reich des Hotels Ehren- bachhöhe, die als Moun- tainbikeroute freigegeben werden soll. Das vorliegende Übereinkommen mit Kitz- bühel T ourismus wurde mit 15 Ja-Stimmen, bei 2 Nein- Stimmen und 2 Stimment- haltungen beschlossen. Im nächsten T agesordnungs- punkt rief der Obmann des Ausschusses für Umwelt und Schwarzsee, GR Rudolf Widmoser, in Erinnerung, dass die von der UK – Un- abhängige Kitzbüheler/in- nen in der Gemeinderats- sitzung vom 28. 10. 2019 eingebrachten Anträge be- treffend Feuerwerke und Messungen der Feinstaub- belastung an den zuständi- gen Ausschuss für Umwelt und Schwarzsee zur Vorbe- reitung und Beschlussemp- fehlung an den Gemeinderat zugewiesen wurden. Der Aus- schuss hat sich mit der recht- lichen Situation gemäß Py- rotechnikgesetz 2010 ausei- nandergesetzt. Festzuhalten ist, dass die Verwendung py- rotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (unter an- derem „Schweizerkracher“ und Feuerwerksraketen) im Ortsgebiet verboten ist. Be- sitz und Verwendung pyro- technischer Gegenstände der Kategorien F3 und F4 samt Mitverwendung der Katego- rie F2 ist jedoch aufgrund einer behördlichen Bewilli- gung erlaubt. Bei Einhaltung der im Pyrotechnikgesetz enthaltenen Bedingungen ist eine Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde zu ertei- len. Dies trifft z. B. auf Groß- feuerwerke wie das Neujahrs- feuerwerk zu. Hinsichtlich den von der UK geforderten Messungen der Feinstaubbelastung hat sich herausgestellt, dass einerseits die Vorbereitungszeit dafür zu kurz ist und andererseits dies mit sehr hohen Kosten verbunden wäre. Dies wird daher vom Ausschuss zumin- dest derzeit nicht weiterver- folgt. Der Ausschuss für Umwelt und Schwarzsee hat sich so- dann auf folgenden Antrag von den „Grünen Stadt Kitz- bühel“ einstimmig geeinigt: Das Abschießen aller F eu- erwerkskörper auf den im Eigentum der Stadtge- meinde Kitzbühel befind- lichen Flächen, sowie auf öffentlichem Gut soll ver- boten werden. Davon be- troffen sind die im Pyrotech- nikgesetz 2010 in den Kate- gorien 2, 3 und 4 definierten Feuerwerkskörper. Dazu ge- hören unter anderem Feuer- werksraketen, Knallkörper (z. B. „Schweizerkracher“), Fontänen und Lichtbatte- rien. Der Gemeinderat nahm den genannten Antrag be- treffend dem Verbot, Feuer- werkskörper auf städtischen Grundflächen abzuschießen, einstimmig an. Als nächstes erstattete Bür- germeister Dr. Klaus Wink- ler zu den ausgelagerten Gesellschaften „Sportpark Kitzbühel GmbH“, „Alten- wohnheim Kitzbühel GmbH“ und „Liegenschaftsverwal- tung und Energievertrieb der Stadt Kitzbühel GmbH“ ei- nen Finanzbericht. Die Be- richte können dem Protokoll zur Gemeinderatssitzung ent- nommen werden. Das Pro- tokoll kann auch auf der Homepage der Stadt Kitzbü- hel unter www.kitzbuehel.eu unter der Rubrik „Politik“ eingesehen werden. Im Referat für Finanzen stand wie bereits eingangs erwähnt die Beschlussfas- sung über den Haushalts- plan der Stadtgemeinde für das Jahr 2020 zur Beschluss- fassung an. Eine besondere Herausforderung war dies- mal sicherlich die aufgrund der Voranschlags- und Rechnungsabschluss- verordnung 2015 (VRV 2015) nunmehr erstma- lig zu bewerkstelligende Umstellung der Gemein- degebarung von der Ka- meralistik auf die Doppik (doppelte Buchführung in Konten). Im Wesentli- chen sind in dem ab 2020 geltenden Haushaltsrecht drei Haushalte zu füh- ren und zwar ein Ergeb- nishaushalt (Aufwand/ Ertrag nach Sollprin- zip), ein Finanzierungs- haushalt (Auszahlung/ Einzahlung nach Kas- senprinzip) und ein Ver- mögenshaushalt (Ver- mögen/Schulden nach W ert- prinzip). Bürgermeister Dr. Winkler bedankte sich in diesem Zusammenhang aus- drücklich beim Finanzver- walter Mag. (FH) Manfred Embacher und seinem Team für die professionelle Arbeit, welche aufgrund der erst- maligen Erstellung des Vor- anschlages in der vorliegen- den Form sehr arbeitsinten- siv war. Der Bürgermeister bedankte sich auch bei den Gemeinderäten/innen für die konstruktive Zusammenar- beit im Rahmen der Erstel- lung des Voranschlages 2020. Nachstehend sind die wich- Aus dem Gemeinderat Dezember 2019 ST ADT AMT KITZBÜHE L
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