Kitzbüheler Anzeiger

Kitzbühel

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Stadt Oktober 2018 4 Die Gewinner beim Tag der offenen Tür Ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie lockte am Samstag, den 8. September 2018, hunderte Besucher zum Tag der offenen Tür bei den Stadtwerken Kitzbühel. Das Highlight für die Kids waren zweifellos die „Waterbubbles“, große Blasen bzw. Kugeln, in denen sich die Kinder am Wasser austobten. Die „Großen“ schätzten die informativen Führungen durch das Haus sowie die interessanten Fahrten zum Hoch- behälter am Sonnberg und zur Kläranlage. Alles in allem war es ein gelungenes Fest, das die Leis- tungskraft der Stadtwerke auf eindrückliche W eise vermittelte und dabei viel Spaß für alle Besucher bot. Am Programm stand auch ein Gewinnspiel mit at- traktiven Preisen. Die GewinnerInnen wurden inzwi- schen ermittelt und verständigt, die Preise übergeben. Den ersten Preis, ein LCD 43 Zoll-TV-Gerät, holte sich Lisa Krimbacher aus Kitzbühel. Die „Fritz Box“, ein Multimedia-Internet-Router, ging an Kerstin Mair, Kitzbühel. Anni Bachler aus Jochberg gewann einen Soda Stream Crystal. Karin Ehn, Nikolaus Erber und Manuela Hartmann aus Kitzbühel erhielten Gutscheine für Internet- Anschlüsse im W ert von je € 280,-. Katharina Markl und Mathäus N eumayr freuen sich über den Strom-Gutschein von je Euro € 200,-. Christopher Mönch und Florian Moser über Strom- Gutscheine in der Höhe von je Euro 150,-. Der Gesamtwert der verlosten Preise belief sich auf über 2.000,- Euro. Die glücklichen GewinnerInnen des Stadtwerke-Gewinnspiels: 1) Inge Krimbacher (nahm den Preis für Lisa Krimbacher in Emp- fang), 2) Kerstin Mair, 3) Anni Bachler mit ihrem Enkel, 4) Karin Ehn, 5) Nikolaus Erber, 6) Manuela Hartmann, 7) Mathäus Neumayr, 8) Gitti Pendl (nahm den Preis für ihren Enkel Christian Mönch ent- gegen), 9) Florian Moser, 10) Ing. Mag. (FH) Andreas Kronberger (Betriebsleiter Stadtwerke für Strom, Internet, Kabel-TV und Stadt- verkehrsbetrieb), 11) Ing. Gerald Mitterer (Betriebsleiter Stadtwerke, Abteilung Wasser und Kanal). ST ADTWERKE KITZBÜHE L ST ADT AMT KITZBÜHEL / BAUAMT Keine Gebührensubvention bei Schwarzbauten Trotz laufender Verlaut- barung der Sach- und Rechts- lage müssen sich das städtische Bauamt und der Stadtrat wiederholt mit konsenslosen Bauausführungen befassen. Immer wieder kommt es dabei zu Konfliktsituationen mit bauausführenden Firmen sowie mit den Bauwerbern. Die Stadtgemeinde kann hier – auch unter dem Eindruck der zunehmenden Verbauung der Landschaft – keine Toleranz zeigen! Das städtische Bauamt ist da- her angewiesen, sämtliche Baustellen auf die bescheid- gemäße Errichtung zu über- prüfen. Auch bei bereits errichteten Objekten wird nach erfolgter Fertigstellung geprüft, ob Aus-, Um-, oder sonstige Baumaßnahmen sowie bewilligungspflichtige Nutzungsänderungen erfolg- ten. Mit diesen Maßnahmen sollen „Schwarzbauten“ rigoros eingedämmt werden. Dabei handelt es sich in keinster Weise um eine Schikane der Bauwerber, im Gegenteil, die baupolizeiliche Aufsicht einer Bauausführung ist eine der zentralen Aufgaben des Bauamtes. Die ganz klaren und strengen gesetzlichen Bestimmungen der Tiroler Bauordnung müssen eingehal- ten werden. Ist dies nicht der Fall, muss der gesetzmäßige Zustand wieder hergestellt werden. Rechtskräftige Bescheide sind natürlich nicht im Nachhinein ver- handelbar. Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei bewilligungsloser Baufüh- rung auch keine Gebühren- subventionierung gewährt werden kann. Die Subventio- nierungsrichtlinien lauten wie folgt: Keine Subventionierung im Falle konsensloser oder teilweise konsensloser Bauführung, nachträgliche Subventionierung in solchen Fällen nur bei Meldung der Bauabweichungen vor deren Ausführung, jeden- falls vor deren Aufdeckung im Rahmen der baupolizei- licher Überprüfung; über- dies bei Änderung der Bau- masse Beibringung von Austauschplänen vor Auf- deckung durch baupolizei- liche Überprüfung. Die Bauwerber und sonstigen Bauverantwortlichen werden eindringlich auf diesen Beschluss hingewiesen, zumal eine entsprechende Baumoral in deren ureigenstem Inter- esse gelegen sein müsste. Bei unbedingt notwendigen Bau- abweichungen genügt eine vorerst telefonische Verstän- digung des Bauamtes!
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