Kitzbüheler Anzeiger

Itter

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4 Gemeinde Blatt ITTERER VOM SEKRETARIAT Es können alle Kinder eingeschrieben w erden, die bis zum 31. August 2021 das 3. Lebensjahr vollendet haben. Seit dem Kindergartenjahr 2011/2012 besteht für 5-jährige Kinder der verpflichtende Kindergartenbesuch. Von der Besuchspflicht betroffen sind Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2021 ihr fünftes L ebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden. Bei Interesse bitte bis 25. März 2021 die Kindergartenleitung unter kg-itter@tsn.at kontaktieren Die Kindergarten-Einschreibung findet aufgrund der Corona Bestimmungen ausschließlich über Mail statt Ein erstes Kennenlernen wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben Wir freuen uns auf Euch, das KindergartenKunterbuntTeam Einschreibung für das Kindergarten Kunterbunt-Jahr 2021/2022 „Tirol testet“ Am Wochenende des 5. und 6. De- zember 2020 hat das Land Tirol alle Tiroler Gemeinden angehalten, kostenlose Antigen Tests anzubie- ten und diese auch durchzuführen. In einem sehr kurzen Zeitraum musste medizinisches Personal, aber auch zahlreiche Helfer zur Unter- stützung, gefunden werden. Die Bereitschaft zur Mithilfe war enorm, sodass wir nach einigen, wenigen Tagen Vorbereitungszeit das erforderliche Personal, wohlge- merkt, es handelte sich dabei aus- schließlich um P ersonen aus unserer Gemeinde, finden konnten. Für die T estung wurde in der Turn- halle extra eine sogenannte Teststra- ße eingerichtet. In der Gemeinde Itter waren 1.275 Personen (mit Haupt- und Neben- wohnsitz) zur Testung zugelassen. Davon haben 437 Bürger dieses An- gebot angenommen, wobei nur eine Person positiv getestet wurde. An dieser Stelle gilt ein ganz be- sonderer Dank an alle, die an der reibungslosen Durchführung der Aktion „Tirol testet“ mitgewirkt haben. Selbstbemessung Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe 2021 Bezüglich Abgabenberechnung wird bekanntgegeben, dass die Freizeit- wohnsitzabgabe eine Selbstbemes- sungsabgabe ist. Das heißt, dass nicht die Gemeinde, sondern der Abgaben- schuldner und Eigentümer des Grund- stückes selbst die Abgabe zu bemessen und bis 30. April eines jeden Jahres die Gebühr an die Gemeinde zu ent- richten hat. Gemeinde Itter IBAN: AT77 3624 5000 0103 7100 BIC: RZTIAT22245 Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der von der Gemeinde Itter erlas- senen Verordnung und der Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes. Diese Wohnnutzfläche wurde per Be- scheid aufgrund der Anmeldung des Freizeitwohnsitzes errechnet. Die Höhe der jährlichen Abgabe ist abhängig v on der Nutzfläche des F rei- zeitwohnsitzes und wurde per Verord- nung durch den Gemeinderat wie folgt festgelegt: bis 30 m2 Nutzfläche ................................................................. € 180,00 von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche ................................. € 360,00 von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche ................................. € 522,00 von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche ............................... € 756,00 von mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche ............................. € 1.062,00 von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche ............................. € 1.368,00 von mehr als 250 m2 Nutzfläche ............................................... € 1.656,00 Eventuelle Rückfragen bitte an Herrn Gerhard F luckinger unter der Telefon- nummer 05335/ 3590.
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