Kitzbüheler Anzeiger

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Gemeinde Blatt ITTERER VOM SEKRETARIAT 3 Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträge 2021 Alle Protokolle der Gemeinderatssitzungen finden S i e auf unserer Homepage: www.itter.tirol.gv.at schein und die Kindergartenbeiträge für 3-jährige, sowie die Nachmittags- betreuung sollen minimal angepasst werden, da gerade in diesem Bereich sehr hohe Kosten aufzuwenden sind. Die vom Wirtschaftsausschuss bespro- Der Vorsitzende berichtet über die Empfehlung des Wirtschaftsausschus- ses, wo man einhellig der Ansicht ist, dass im Jahr 2021 möglichst keine Gebührenerhöhungen vorgenommen werden sollten. Einzig der Babygut- Auszug aus der Niederschrift über die 35. Gemeinderatssitzung vom 7. Dezember 2020 um 20.00 Uhr chenen Steuern, Gebühren und He- besätze wurden jedem einzelnen Ge- meinderat zur Überprüfung per Mail übermittelt, sodass vom Obmann des WI-Ausschusses nur die Änderungen dem Rat vorgetragen wurden. Abgabeart 2021 Grundsteuer A Hebesatz ....................................... 500% Grundsteuer B Hebesatz ....................................... 500% Kommunalsteuer (Wirtschaftsförderung für Lehrlinge) 3 v.H. Vergnügungssteuer für Automaten lt. Gesetz Hundesteuer 1 Hund/Jahr .................................. € 62,00 Hundesteuer im gleichen Haushalt jeder weitere Hund/Jahr ..................................... € 98,00 Erschließungsbeitrag lt. Gesetz ............................ 2,65% Wasseranschlussgebühr m³ umbauter Raum ........ € 3,10 Kanalanschlussgebühr m³ umbauter Raum .......... € 5,95 Wasserbenützungsgebühr m³ W A-Verbrauch ...... € 0,78 Kanalbenützungsgebühr m³ W A-Verbrauch ........ € 2,40 Trinkwasserbereitstellungsgebühr lt.Verordnung Kanalmindestgebühr lt.Verordnung Müllabfuhr Grundgebühr pro 100 % ..................................... € 13,00 Weitere Gebühr pro kg ......................................... € 0,60 Biomüll pro Liter Biomüll .................................... € 0,10 Nachkauf Restmüll (außerhalb Abfuhrbereich) Müllsack 70 Liter ............................................... € 10,00 Nachkauf: Biomüllsack Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe 120 Liter ................... € 17,00 Friedhofsgebühren/Jahr Grabgebühr Einzelgrab/Jahr .............................. € 37,00 Grabgebühr F amiliengrab/Jahr ........................... € 50,00 Bodenurnengrab im Jahr .................................... € 33,00 Wandurnengrab einfach/Jahr ............................. € 38,00 Wandurnengrab doppelt/Jahr ............................. € 55,00 Einmalige Erwerbsgebühr F riedhof Einzel- u. Familiengrab .................................... € 215,00 Bodenurnengrab + Schriftplatte ....................... € 315,00 Wandurnengrab einfach + Schriftplatte ........... € 210,00 Wandurnengrab doppelt + Schriftplatten ......... € 420,00 Benützung der A ufbahrungshalle Aufbahrung bis 2 Tage ..................................... € 130,00 Aufbahrung ab dem 3. Tag ............................... € 140,00 Kindergartenbeitrag/Monat Kindergartenbeitrag 3-jährige (ab 1.9.2021) pro Kind/Monat ................................................. € 55,00 Kindergartenbeitrag 3-jährige (ab 1.9.2021) pro 2 Kinder/Monat ........................................... € 75,00 Nachmittagsbetreuung im KG (ab 1.1.2021) € 6,00 pro Nachmittag (maximal € 24,00) Sommerbetreuung bzw. Ferienbetreuung im KG (ab 1.1.2021) pro Tag ........................................... € 4,00 Babygutschein zur Geburt eines Kindes ............. € 70,00 Bauhof LKW mit Mann pro Stunde .............................. € 79,00 Gemeindearbeiter pro Stunde ............................ € 42,00 Pritschenwagen mit Mann pro Stunde ............... € 66,00 Freizeitwohnsitzabgabe Bis 30 m² N utzfläche ........................................ € 180,00 Mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche ............... € 360,00 Mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche ............... € 522,00 Mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche ............. € 756,00 Mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche ........ € 1.062,00 Mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche ........ € 1.368,00 Mehr als 250 m² N utzfläche .......................... € 1.656,00 Wenn die Ferienwohnung im Sommer vom Senner ge- nützt wird, wird dieser Zeitraum anteilig abgezogen. Der Gemeinderat nimmt das Vorgetragene zur Kenntnis und stimmt der Festsetzung einhellig zu. Beschlussfassung: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 2) Festsetzung der Steuern, Gebühren, Abgaben und Hebesätze für das Jahr 2021
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