Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück Gemeindeübersicht
HOPFGARTNER BLATTL 4 Juni 2020 Wohnungsvergaberichtlinien der Marktgemeinde Hopfgarten Der Zweck dieser Richtlinien (Punktesystem) ist eine möglichst gerechte Beurteilung der Wohnungswerber zu finden, um dadurch die Vergabe von Alt‑ bzw. Neubauwohnungen zu ermöglichen. Die Wohnungsvergabe hat nach objektiven, sozialen und nachvollziehbaren Kriterien, insbesondere nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und deren Wohnbedarf, dem Einkommen usw. und möglichst unter Beachtung der jeweils förderbaren W ohnnutzfläche zu erfolgen. Dabei soll auch auf eine soziale Durchmischung der Wohnungswerber geachtet werden. Die Bestimmungen des Tiroler Antidiskriminierungsgesetztes sind dabei zu beachten. Einem Wohnungswerber mit Hauptwohnsitz in Hopfgarten werden Personen gleichgestellt, die ihren Arbeitsplatz in Hopfgarten haben bzw. die aus sonstigen familiären Gründen (z.B. Pflege naher Angehöriger) in Hopfgarten wohnhaft werden wollen. Bei ansonsten vergleichbaren Voraussetzungen ist dem Wohnungswerber mit der längeren V ormerkzeit der Vorrang zu geben. Die Wohnungsvergabe wurde vom Gemeinderat an den Gemeindevorstand übertragen. Die Entscheidung bei be‐ gründeten Härtefällen obliegt ebenfalls dem Gemeindevorstand. Eine Vergabe an Personen mit einem Einkommen über den W ohnbauförderungsrichtlinien kann nicht erfolgen (gemeinsames Einkommen bei Lebensgemeinschaften beachten). Die privatrechtliche Regelung einer allfälligen A blöse für eine zu übernehmende W ohnungseinrichtung ist grundsätzliche V oraussetzung für eine V ergabe. Punktesystem: 1. Drohender/bestehender Wohnungsverlust: a) unbewohnbare Räume oder W ohnverbot durch die Baupolizei 20 Punkte b) drohende/bestehende Delogierung oder Kündigung fix (droh. Obdachlosigkeit) 20 Punkte c) in Folge Ehescheidung bzw. Trennung einer Partnerschaft/Lebensgemeinschaft 5 Punkte d) Zeitablauf Mietvertrag 2. Wohnungszustand: a) desolater Zustand der bisherigen Wohnung 10 Punkte b) Gesundheitsschädliche W ohnung (z. B. Feuchtigkeit) 20 Punkte c) kein Bad/keine Dusche, keine Heizung bzw. Wasser/WC außerhalb der W ohnung 5 Punkte 3. Soziale Gründe: a) Pflegebedürftigkeit 15 Punkte b) Behinderungen d. Bewegungsapparates (ab 50% Beh.) 20 Punkte 4. Auf die Wohnung bezogene Gründe: a) zu räumende Dienstwohnung 5 Punkte b) zu räumende Dienstwohnung bei Erreichen der Altersgrenze für die Pension oder durch Invalidität 5 Punkte c) Überbelegung (pro P erson 20 m2) inkl. aller Räume 10 Punkte d) durch Zuteilung zur Neuvergabe freiwerdende Wohnung 15 Punkte 5. Persönliche Gründe: a) getrennte Wohnungen für 1 F amilie (Eltern in getrenntem Haushalt) 10 Punkte b) alleinstehende Mütter/Väter (Alleinerziehende) 15 Punkte c) Ledige/Brautpaare, die heiraten wollen 10 Punkte d) geringes Einkommen – unter Existenzminimum 10 Punkte e) Ansässigkeit in Hopfgarten pro Jahr 2 Punkte / max. 30 Punkte f) Berufstätigkeit in Hopfgarten pro Jahr 2 Punkte / max. 30 Punkte g) Vormerkungsdauer pro Jahr (nach Zuteilung einer Wohnung entfallen 5 Jahre die Punkte für eine weitere Antragsstellung) 2 Punkte / max. 30 Punkte h) ehrenamtlich/unentgeltlich engagierte Personen bei Vereinen und Hilfsorganisationen ab 5 Jahren Tätigkeit pro Jahr 1 Punkt / max. 20 Punkte 6. Kinderzuschläge: a) Behinderte Kinder (ab 50% Beh.) 15 Punkte b) Zuschlag für das 1. Kind (bis zum Ende des Bezugs der F amilienbeihilfe) – gilt auch für A doptivkinder 10 Punkte c) Zuschlag für jedes weitere Kind 10 Punkte d) Zuschlag für Schulpflicht je Kind 5 Punkte 7. Sogenannte Gemeindefälle: Das sind Wohnungssuchende, deren Wohnungsversorgung rechtlich notwendig oder im öffentlichen Interesse gelegen ist 30 Punkte
< Page 3 | Page 5 >
 
Kontakt
Tel.: +43 (0) 5356 6976
Fax: +43 (0) 5356 6976 22
E-Mail: info@kitzanzeiger.at
Virtuelle Tour
Rundblick - Virtual Reality
Werbung
 
Zurück Aktuelle Gemeinde Archiv Suchen