Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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HOPFGARTNER BLATTL 4 Juni 2018 Der Hubschraubereinsatz zur Bergung von Almvieh aus unwegsamem Gelän- de - unabhängig davon, ob private Unternehmer oder das Bundesheer fliegen - ist grundsätzlich kosten- pflichtig. Hubschrauber sollen deshalb nur dann eingesetzt werden, wenn eine Bergung unbedingt notwendig ist und nur durch Hubschrauber erfolgen kann. Bevor also ein Hubschrauber angefor- dert wird, wird vorerst überprüft, ob nicht andere Bergungsarten (Traktor, Seilwinde etc.) mit einem vertretbaren Aufwand möglich sind. Für den Hubschraubereinsatz ist folgender Ablauf vorgesehen: 1. Der Almbewirtschafter meldet die notwendige Bergung bei jener Ge- meinde, auf deren Gemeindegebiet die Alm liegt,und macht folgende An- gaben: Name der Alm Lage des Kadavers bzw. des zu bergenden Viehs Zusätzlich anfallende Kosten auf- grund nicht korrekter Angaben (z.B. hinsichtlich Lageort und damit verbundener Suchflüge) gehen zu Lasten des Rechnungsempfängers! Anzahl Wichtig sind auch möglichst genaue Angaben über den Verwesungs- stand des Kadavers (für die Kalku- lation der Flugdauer und um entspre- chende Ausrüstung mitzuführen). Einzelgewicht Seehöhe Zielort zum Abladen des Kadavers / des Viehs Verantwortliche Kontaktperson (Tel. oder Handy!!!) Rechnungsempfänger (Name und Anschrift) Lebendviehbergungen werden ohne die Anwesenheit eines Tierarztes nicht mehr durchgeführt. Der Almbewirtschafter bzw. der Ei- gentümer der/des zu bergenden Tiere/s hat dafür zu sorgen, dass der Tierarzt zeitgerecht am vereinbarten Aufnah- meort erscheint. 2. Die Gemeinde prüft, ob ein Hub- schraubereinsatz notwendig ist und meldet den Fall der Landeswarnzent- rale. 3.Das beauftragte Hubschrauberunter- nehmen koordiniert mit der von der Gemeinde namhaft gemachten Kon- taktperson den Einsatz. 4.Nach Durchführung des Flugeser- hält der Eigentümer des geborgenen Tieres die Rechnung, die er einzahlt und zur Refundierung bei der Landes- landwirtschaftskammer für Tirol, z.Hd. Frau Sponring Maria, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, im Original einreicht. 5. Die Landeslandwirtschaftskam- merüberprüft die Rechnung und weist den Rechnungsbetrag abzüglich des Selbstbehaltes von € 250,— an. Nur wenn dieser Ablauf eingehalten wird, werden die Kosten für die not- wendigen Hubschrauberflüge er- setzt. Die Hubschrauberunternehmen dürfen nur von der Landeswarnzentrale für die Einsatzflüge beauftragt werden. Für die Hubschrauberflüge werden öf- fentliche Mittel eingesetzt. Die Not- wendigkeit der Hubschrauberflüge und die widmungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel unterliegen daher den üblichen Kontrollen. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Ge- meindeamt Hopfgarten, 05335/2205-77, Herr Mitterer Michael oder 05335/ 2205-84 Frau Astner Theresa. Kostenlose Rechtsberatung im NOTARIAT DR. STRASSER Notar Dr. Franz Strasser, Brixentaler Straße 2b, 6361 Hopfgarten Tel: 05335/3666, Email: strasser@notar.at www.notar-strasser.at Kostenlose Erstberatung durch Steuerberater NUTZEN SIE UNSERE KOMPETENZ IN UNSERER KANZLEI ERHARTER WIRTSCHAFTSTREUHAND SteuerberatungsgmbH Brixentaler Straße 71 6361 Hopfgarten, Tel. 05335/2894 Nutzen Sie das Service der kostenlosen Erstberatung in allen Steuerfragen. Experten geben Ihnen wertvolle Informationen wie Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Profitieren auch Sie! Nächster Termin: Donnerstag, 7. Juni 2018 von 16.00 bis 18.00 Uhr Wir ersuchen um telefonische Voranmeldung. Wochenend- und Feiertagsdienste der Ärzte J u n i 2 0 1 8 02.06. – 03.06. Dr. Gerhard Zelger 6361 Hopfgarten, Meierhofgasse 2 Tel. 05335/2217 09.06. – 10.06. Dr. Hans-Peter Kröll 6363 Westendorf, Dorfstraße 21 Tel. 05334/6727 16.06. – 17.06. Dr. Hannes Müller 6361 Hopfgarten, Brixentaler Str. 21 Tel. 05335/2590 23.06. – 24.06. Dr. Peter Brajer 6363 Westendorf, Sennereiweg 8/BB Tel. 05334/208 20 30.06. – 01.07. Dr. Klaus Steinwender 6361 Hopfgarten, Marktgasse 13 Tel. 0664/462 2000 Notordination jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr 122 Feuerwehr 141 Ärztenotdienst 133 Polizei 144 Rettung HUBSCHRAUBEREINSATZ zur Bergung von Almtieren
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