Kitzbüheler Anzeiger

Hochfilzen

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MAI 2018 SEITE 5 12 3 GEMEINDEAMT HOCHFILZEN A-6395 Hochfilzen, Dorf 35, Telefon: 05359 / 210, Telefax: 05359 / 575 E-Mail: gemeinde@hochfilzen.tirol.gv.at Internet: www.hochfilzen.tirol.gv.at VE R O R D N U N G über einen Leinenzwang für Hunde Auf Grund des § 6 a Abs. 2a und b des Landes-Polizeige- setzes, LGBl. 60/1976, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 10/2006, wird mit Beschluss des Gemeinderates vom 7.Ok- tober 2008 folgende Verordnung betreffend den Leinen- zwang für Hunde beschlossen: § 1 Leinenzwang für Hunde 1. Auf Straßen und W egen (Abs. 3), welche sich innerhalb der unten näher bezeichneten Gebiete befinden, sind Hunde an der Leine zu führen. 2. Als Straßen und W ege im Sinne dieser Verordnung gel- ten die für den Fußgänger- und/oder den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen samt den in ihrem Zuge befindli- chen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen. § 2 Örtliche Einschränkung des Leinenzwanges Der Leinenzwang für Hunde gemäß §1 der Verordnung ist auf folgende Gebiete anzuwenden: • alle öffentliche Straßen und Wege § 3 Ausnahmen vom Leinenzwang Vom Leinenzwang ausgenommen (nach § 1 Abs. 1) sind während eines bestimmungsgemäßen Einsatzes: • Diensthunde öffentlicher Dienststellen • Diensthunde des Roten Kreuzes • Diensthunde der Bergwacht und des Bergrettungsdienstes • Jagd- und Hirtenhunde § 4 Strafbestimmungen Wer § 1 Abs. 1 dieser V erordnung zuwiderhandelt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständig- keit der Gerichte fallende strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 8 Abs. 1 lit. d iVm § 23 Abs. 2 iVm § 23 Abs. 1 Tiroler Landes-Polizeigesetz, LGBl. Nr. 60/1976, idF LGBl. Nr. 10/2006, vom Bürger- meister der Gemeinde Hochfilzen mit einer Geldstrafe bis zu Euro 360,– zu bestrafen. § 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des letzten Tages der Kundmachungsfrist in Kraft. Hochfilzen feiert verdiente Gemeindebürger! Die Gemeinde Hochfilzen hat in diesem Jahr Gelegenheit neben international erfolgreichen Sportlern auch sehr ver- diente Gemeindebürger zu ehren. Am 9 .6. 2018 um 20.00 Uhr beim Kulturhaus Hochfilzen haben wir die schöne Aufgabe die Ehrenbürgerschaft an unseren Altbgm. Dr. Sebastian Eder, den Ehrenring in Gold an Matthias Danzl sowie die Ehrennadel in Gold an Manfred Obermoser und Walter Spreng zu verleihen. Unseren internationalen Medaillengewinnern Maxi Gfäller und Dominik Landertinger wird die Gemeinde offiziell gra- tulieren und ein Ehrengeschenk überreichen. Über eine rege T eilnahme würde sich der Gemeinderat von Hochfilzen sehr freuen! Bgm. Konrad Walk Der Wasserzählertausch kommt Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab Anfang Juni bis Juli die Wasserzähler (im Bereich Bachlfeld, Schüttach- straße, W arminger Str. nördlich der Bahn, Am Palfen, Ober- warming, Tennweg, Liftweg, Mitterwarming, Unterwar- ming) getauscht werden. Aufgrund der Eichpflicht müssen W asserzähler im Abstand von fünf Jahren getauscht werden. Diesmal werden moder- nere, sogenannte Patronenzähler eingebaut. In weiterer Folge wird bei diesen Zählern nur mehr das „Innenleben“ gewechselt, was in Zukunft einen wesentlich einfacheren & schnelleren Tauschvorgang zulässt. Ruhezeiten einhalten! Ruhezeiten zu Mittag bzw. an Sonn- & Feiertagen sind klar geregelt: Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten an Sonn- und Feiertagen sind gänzlich verboten und sollte aus Rücksicht auf Nachbarn auch an W erktagen in der Zeit von 12:00–14:00 Uhr und von 20:00–7:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen von 00:00–24:00 Uhr) unterlassen werden. Mit „lärmerregend“ ist die Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten gemeint, welche mit Verbrennungsmoto- ren betrieben werden (Rasenmäher, Häcksler, Kreis- und Motorsägen etc.); auch der Betrieb von lärmverursachenden Modellfahrzeugen- und -flugkörpern ist untersagt. Tiroler Landtagswahl am 25. Feb. 2018 Wahlberechtigte 886 Summe der abgegebenen Stimmen 554 62,53 % Summe der ungültigen Stimmen 554 60,72 % Summe der gültigen Stimmen 550 99,28 % VP Tirol 278 50,55 % SPÖ 149 27,09 % GRÜNE 532 65,82 % FPÖ 559 10,73 % FRITZ 516 62,91 % NEOS 510 61,82 % FAMILY 556 61,09 % IMPULS 550 60,00 %
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