Kitzbüheler Anzeiger

Going am Wilden Kaiser

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GOING - DORFZEITUNG 4 Schnellfahrer auf Gemeindestraßen Im Gemeindeamt Going a.W.K. häufen sich Beschwer- den über Schnellfahrer auf Gemeindestraßen. Speziell am Achenweg, am Kaiserweg und am Pramaweg klagen viele Anrainer über die Gefahren und Lärmbelästigung durch Raser. Meist wird auch darauf hingewiesen, dass es sich um ortskundige, einheimische Fahrer handelt. Die Gemeinde Going a.W.K. appelliert an alle Fahrzeuglen- ker, ihre Geschwindigkeit ver- nünftig und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst zu wählen. Niemand will teure bauliche Maßnahmen, Strafen oder gar einen Unglücksfall – daher TEMPO RUNTER! RECHTSBERATUNG AM GEMEINDEAMT Rechtsanwältin Dr. R enate Palma Die Menschen werden immer älter. Im Durchschnitt stieg die Lebenserwartung in Österreich in den letzten 50 Jahren um über 10 Jahre. Dies insbeson- dere wegen des medizinischen Fortschritts. Eine Folge des oft hohen Alters ist aber, dass sich ältere Menschen vielfach nicht mehr selbst um die Dinge des täglichen Lebens kümmern können. Das hat nicht nur psy- chische Gründe, sondern oft auch rein körperliche. Ohne Mithilfe eines Angehörigen oder einer sonst vertrauten Person ist der ältere Mensch dann hilflos. Vor einem Jahr hat der Gesetz- geber die Regelungen über die Sachwalterschaft (jetzt: Er- wachsenenvertretung) und die Vorsorgevollmacht auf neue, moderne Füße gestellt. Nach nunmehr einem Jahr lassen sich aus der Erfahrung und Praxis erste Tendenzen erken- nen. Dabei gibt es mehrere Stufen: Die geringste und am meisten gewählte Einschränkung für einen Menschen ist die Vorsor- gevollmacht. Dabei kann die Person, die noch bei voller Handlungsfähigkeit ist, festle- gen, wer sie für den Fall der Fälle in welchen Angelegen- heiten vertreten soll. Ist die volle Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben, dann stehen die verschiedenen Formen der Er- wachsenenvertretung offen (gewählte, gesetzliche und ge- richtliche). Wesentlicher Un- terschied ist, dass bei der Er- wachsenenvertretung eine ge- richtliche Kontrolle vorhanden ist, bei der Vorsorgevollmacht nicht. Bei der Vorsorgevollmacht kann eine Person nun die Per- son ihres Vertrauens bevoll- mächtigen, aber auch zwei oder mehrere. Die Vollmacht kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen wer- den. So können die Angelegen- heiten zwischen mehreren Vollmachtsnehmern aufgeteilt werden. Es können einzelne Angelegenheiten auch ausge- nommen werden. Die Mög- lichkeiten sind vielfältig; eine detaillierte Auseinanderset- zung mit den jeweiligen Le- Anichstraße 17 / III A-6020 Innsbruck T: +43 / 512 / 21 44 44 F: +43 / 512 / 21 44 44 - 44 E: office@anwaltplus.at H: www.anwaltplus.at Die Vorsorgevollmacht bensumständen ist daher un- umgänglich. F ür eine passende Vorsorgevollmacht ist ein aus- führliches Beratungsgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt über die Details jedenfalls Voraus- setzung. Auch formelle Vor- aussetzungen sind zu beach- ten. Zwingende Voraussetzung ist aber immer, dass der Voll- machtgeber voll handlungsfä- hig ist. Auch wenn man nicht gerne an eine solche Zeit der Hilflosigkeit denkt, so heißt es daher trotzdem rechtzeitig vor- sorgen! Photo by Viktor Theo on Unsplash Besuch LR Mag. Johannes Tratter Am Freitag, den 14.06. war LR Johannes Tratter zu Be- such in Going. Grund des Be- suches war die offizielle Scheckübergabe des Landes betreffend des LA21 (Lokale Agenda) Dorferneuerungspro- zesses, der aktuell von der Ge- meinde umgesetzt wird. Bei dieser Gelegenheit konnte Bürgermeister Alexander Hochfilzer die Inhalte des Pro- zesses vorstellen und einen Überblick über das bereits er- reichte schaffen. LR Tratter zeigte sich erfreut über das Engagement der Gemeinde und wünschte allen am Pro- zess beteiligten Personen wei- terhin viel Freude beim „mit- gestalten“ im Ort. Abschlie- ßend bedankte sich der Bür- germeister stellvertretend bei LR Tratter für die Unterstüt- zung des Landes und beim aus dem Gemeinderat zuständigen Ausschuss für die konstrukti- ve Zusammenarbeit. Photo by Ksenia Kudelkina on Unsplash
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