Kitzbüheler Anzeiger

Fieberbrunn

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4 uereene Beschluss über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich: - Enterpfarr (Obwaller): Umwidmung einer Teilfläche der Grundstücke 1764 und 1768 von Freiland in Son- derfläche Hofstelle - Prangeralm (Eppensteiner): Umwid- mung einer Teilfläche des Grund- stückes 4032/1 von Freiland in Sonderfläche für land- und forstwirt- schaftliche Gebäude zur Nutzung als Viehunterstand mit Lagerraum Beschluss der Verordnung über die Festsetzung der Höhe der Freizeit- wohnsitzabgabe Aufgrund des am 8.5.2019 vom Tiro- ler Landtag beschlossenen Gesetzes über die Erhebung einer Freizeitwohn- sitzabgabe, welches mit 1.1.2020 in Kraft treten wird, sind sämtliche Ge- meinden verpflichtet die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe in Form einer Verordnung festzulegen. Die Marktgemeinde Fieberbrunn legt die Höhe der jährlichen Freizeitwohn- sitzabgabe einheitlich für das gesam- te Gemeindegebiet wie folgt fest: Aktuelle Gemeinderatsbeschlüsse Die wichtigsten Gebühren und Abgaben 2020 Hundesteuer € 90,00 Wachhund € 45,00 Wasser- und Kanal Wasseranschlussgebühr je m³ Baumasse € 1,28 Wasserbenützungsgebühr je m³ Verbrauch € 0,62 Kanalanschlussgebühr je m³ Baumasse € 4,74 Kanalanschluss Oberflächenwasser je m³ € 1,54 Kanalbenützungsgebühr je m³ € 2,26 Müll Grundgebühr pro Berechnungseinheit € 41,00 Restmüll: je Kilogramm € 0,56 Bereitstellungsgebühr je Entleerung € 1,00 Müllsack 70 lt. € 7,20 Bioabfallgebühr pro Liter € 0,13 Sperrmüll je m³ € 50,00 Bauschutt je m³ € 40,00 Altholz je m³ € 25,00 Verkauf Komposterde Abholung je Sack € 5,00 je m³ € 40,00 Friedhof Beerdigungsgebühr Grab € 668,00 Beerdigungsgebühr Urnengrab € 77,00 Grabgebühr 10 Jahre Einzelgrab € 201,00 Grabgebühr 10 Jahre Familiengrab € 282,00 Grabgebühr 10 Jahre Urnengrab, -nische € 201,00 Leichenhalle € 75,00 Marktgebühren je lfm. Stand € 5,00 Mindestgebühr € 20,00 Kindergartengebühren – ab Juli 2020 Monatlich vormittags (10 Monate) € 53,00 Tagsatz nachmittags einschl. Mittagessen € 7,00 Tagsatz Sommerkindergarten vormittags € 6,00 Tagsatz Sommerkindergarten einschl. Mittagessen € 11,00 Die festgesetzten umsatzsteuerpflichtigen Gebühren und Abgaben bein- halten die gesetzliche Mehrwertsteuer und haben solange Gültigkeit, bis der Gemeinderat eine Änderung der Gebühren oder Abgaben beschließt. 1. bis 30 m² Nutzfläche mit 170 Euro, 2. von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutz- fläche mit 340 Euro, 3. von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutz- fläche mit 500 Euro, 4. von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutz- fläche mit 850 Euro, 5. von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit 1.200 Euro, 6. von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit 1.600 Euro, 7. von mehr als 250 m² Nutzfläche mit 2.000 Euro Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Beschluss über den Erwerb der Liegenschaften Lehmgrube 2 und Lehmgrube 3 durch die Gemeinde.
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