Kitzbüheler Anzeiger

Fieberbrunn

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fieberbrunn INFORMATIV 7 Aus der Gemeinde Auch eine Exekutivbeamtin kann sich irren... Es war das Gespräch an den Stammti- schen und wohl auch bei anderen Zu- sammentreffen – und auch eine Wort- meldung bei der Gemeinderatssitzung im April wert: Hier ein Auszug aus der Niederschrift: „Viele Bürger beschwe- ren sich über unnötige und teilweise schikanöse Strafen durch die Polizei, die in vergangenen Zeiten völlig un- üblich waren – z.B. Strafen bei Veran- staltungen, wo es sehr schwierig ist, Parkplätze zu finden; Strafen im Nah- bereich des Kreisverkehrs Rosenegg, wenn auf die gegenüberliegende Sei- te zu Betrieben abgebogen wird udgl. Mehr Gespür über Notwendigkeit von Strafen in Zusammenhang mit Ver- kehrsgefährdungen wäre wünschens- wert.“ Ich darf an dieser Stelle an ein Ge- spräch mit der Polizei Fieberbrunn verweisen, wonach Strafen beim Link- sabbiegen von der B164 Hochkönigs- traße oder von der L 2 von St. Jakob kommend nur unter bestimmten Vor- aussetzungen ausgesprochen werden dürfen. § 7 Abs 4 der STVO sagt dazu: „Beim Zufahren zum linken Fahrbahn- rand und beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand dürfen andere Straßen- benützer nicht gefährdet oder behin- dert werden. Bei starkem Verkehr, auf unübersichtlichen Straßenstellen, auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet und auf Fahrbahnen mit Gleisen von Schienen- fahrzeugen ist das Zufahren zum lin- ken Fahrbahnrand, außer in Einbahn- straßen, verboten.“ Bisher ist die Polizei immer davon aus- gegangen, dass der Verkehr bei uns nicht bzw äußerst selten so stark ist, dass ein Linksabbiegen eine Gefähr- dung oder eine Behinderung anderer Straßenbenützer darstellt und daher verboten wäre; bis vor kurzem war aber zumindest eine Exekutivbeamtin dieser Meinung. Ob sie im Einzelfall Recht gehabt hätte oder im Verwaltungsver- fahren nach Anzeigen bei der BH Kitz- bühel und Einsprüchen der Autofahrer diesen Recht gegeben worden wäre, werden wir wohl nicht erfahren. Eins wäre aber trotzdem wünschens- wert: dass sich diese Beamtin der Mei- nung des Großteils ihrer Kolleginnen und Kollegen anschließt und Strafen in Zukunft nur dort ausspricht, wo es nicht um Paragrafenreiterei sondern um wirkliche Notwendigkeiten und Ge- fährdungen geht. Natürlich dürfen wir bei solchen The- men und Diskussionen, die nur ein Randthema der Polizeiarbeit darstel- len, nicht vergessen, dass die Polizei bei uns eine gute Arbeit leistet, wir die Polizei um ihre Aufgaben nicht benei- den und unserer Exekutive bei ihren wirklich wichtigen Einsätzen weiterhin alle Gute wünschen. Walter Astner, Bürgermeister STELLENAUSSCHREIBUNG Die Marktgemeinde Fieberbrunn schreibt für den Abwasserverband folgende Stelle für das Klärwerk aus: Elektriker Vorraussetzung: abgeschlossene Ausbildung, Verantwortungs- bewusstsein und Einsatzfreude, Belastbarkeit und Flexibilität, Freude an Teamarbeit, Interesse an breitem Aufgabengebiet, selbstständiges Arbeiten u. handwerkliche Begabung, abge- leisteter Wehr- oder Zivildienst, Führerschein B (wünschenswert auch F) Erwünscht: aktive Teilnahme am Vereinsleben Beginn des Dienstverhältnisses: September 2018 bzw. nach Vereinbarung Probezeit: 3 Monate Entlohnung: nach Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 (abhängig von Vordienstzeiten) Bewerbung-Abgabetermin: 31.07.2018 Bewerbung geht an: Marktgemeinde Fieberbrunn – Christian Egger Dorfplatz 1 – 6391 Fieberbrunn Tel.: 05354/56203-14, Mail: c.egger@fieberbrunn.at Bewerbungsunterlagen: Geburts- u. Heiratsurkunde, Staats- bürgerschaftsnachweis, Schul- und Arbeitszeugnisse, Lebens- lauf, Erläuterung der bisherigen berufl. Tätigkeit Der Bürgermeister Dr. Walter Astner Marktgemeinde Fieberbrunn Dorfplatz 1 - 6391 Fieberbrunn Tel. 05354 56203
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