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Kitzbüheler Anzeiger
14.04.2023
News  
 

Kelchsauer Dorfkern bleibt erhalten

Einen Dorfkern wie damals – den hat das Oberdorf in der Kelchsau nach wie vor und das soll so bleiben. Mit einer eigenen Schutzzonen-Verordnung soll das auch gelingen.

Hopfgarten, Kelchsau | Was im Marktzentrum Hopfgartens schon lange Realität ist, wird auch zukünftig die Entwicklung des Oberdorfs in der Kelchsau beeinflussen – eine Schutzzone nach dem Ortsbildschutzgesetz, die in der jüngsten Gemeinderatssitzung beschlossen wurde.

Der Beschluss zur Auflage der Verordnung sei – so heißt es aus dem Gemeindeamt – das Ergebnis eines jahrelangen Prozesses. Die Errichtung einer Schutzzone im Sinne der Erhaltung und des Schutzes des Ortsbildes ist in Hopfgarten kein neues Thema. Seit über 30 Jahren besteht eine solche für den historisch schützenswerten Marktkern der Gemeinde.

„Es wird wohl niemand behaupten, dass dieser Schutz umsonst ist“, betont Bgm. Paul Sieberer, „wir sind stolz, dass das Zentrum der Gemeinde in dieser Form bis heute erhalten geblieben ist“. Natürlich sei die Verordnung für die betroffenen Eigentümer bei anstehenden Bauprojekten eine Herausforderung. „Das verhehlen wir nicht. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem SOG-Beirat habe sich aber bisher noch fast jedes Projekt umsetzen lassen“, betont der Marktchef.

Für die nun neu geplante Schutzzone in der Kelchsau bestehe in einem Punkt Einigkeit, egal ob bei den Grundeigentümern, bei der Bevölkerung oder den politischen Mandataren, so Sieberer. Das Oberdorf soll über Generationen hinweg in dieser Form erhalten bleiben.

Erste Auflage bereits im Jahr 2019
„Die Planung zur Erlassung der in Diskussion stehenden Schutzzonenverordnung zieht sich nun schon seit einigen Jahren hin“, informiert Sieberer. Bereits im Mai 2019 war der Gemeinderat mit der Auflage der Verordnung befasst und hat diese zur Abstimmung gebracht. Damals sei jedoch der Wille des Gemeinderates noch eindeutiger gewesen als heute, die Abstimmung endete mit einem deutlichen Ja zur Erlassung einer Schutzzone. „Schon damals waren der Abstimmung zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern vorangegangen“, beschreibt der Marktchef die Entwicklung.

Das Verfahren im Jahr 2019 wurde einerseits aufgrund eines Formalfehlers bei der Ausweisung der Gebiete, andererseits wegen einer wesentlichen Gesetzesänderung im Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz vorerst zurückgestellt. Die Hopfgartner warteten diese Gesetzesänderung ab, um den Prozess im Herbst 2022 wieder anzustoßen und weiterzuverfolgen.

Wiederum wurde im Vorfeld umfassend informiert und versucht, die Vorteile der Verordnung aufzuzeigen. Die Gemeinderatsmandatare erhielten in einer Gemeinderatsklausur im November 2022 einen umfassenden Einblick in die Thematik; mit dabei war auch Landeskonservator Walter Hauser.  

Vor einigen Wochen wurden in einer Veranstaltung in der Kelchsau die Grundstückseigentümer informiert. Im Vorfeld dieser Veranstaltung wurden Einzelgespräche mit den Betroffenen geführt, klärt Sieberer auf. „Allen Bemühungen zum Trotz konnten nicht alle betroffenen Grundstückseigentümer von der Notwendigkeit einer Schutzzone überzeugt werden“, bedauert er.

Bei Bauvorhaben hilft Gemeinde weiter
Manche Bedenken blieben bestehen, obwohl es hinsichtlich der Mehrkosten von Bauvorhaben, die im Bereich der Planung entstehen könnten, klare Bekenntnisse der Gemeinde bezüglich einer finanziellen Unterstützung gibt. „Ebenso werden Bauvorhaben in einer Schutzzone nicht verunmöglicht, wie es oft heißt. Im Gegenteil – die Gemeinde und der SOG-Beirat stehen mit Rat und finanzieller Tat bereit“, betonen die Verantwortlichen. Denn dass die Kelchsau schützenswert ist, darin seien sich alle einig – auch wenn der Beschluss für die Schutzzone mit neun Ja- zu acht Nein-Stimmen denkbar knapp ausfiel.   KA/mak

Bild: Der ursprüngliche Charakter des Hopfgartner Ortsteils Kelchsau ist bis heute erhalten geblieben. Damit das auch zukünftig so ist, hat der Hopfgartner Gemeinderat beschlossen, eine Schutzzone im Sinne des Ortsbildschutzgesetzes auszuweisen. Foto: KAM/Dabernig

 
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