Jedes dritte Hotel geht leer aus
Als herbe Enttäuschung entpuppe sich für Arbeitgeber in Tourismusregionen die groß angekündigte Saisonstarthilfe, kritisiert die ÖHV.
Wien | „Es hieß, Saisonbetriebe sollen die Arbeitsverträge im Lockdown einhalten, sie werden dafür entschädigt. Dann wurden drei von zehn Anträgen abgelehnt. Man hat Arbeitslosigkeit versteckt und die Kosten dafür den Arbeitgebern umgehängt“, kritisiert Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Gelungen sei die Überwälzung der Kosten auf die Arbeitgeber durch die Einführung einer Faustregel zur Definition von „Saisonbetrieben“ in den Richtlinien zur Saisonstarthilfe. Diese ist deutlich enger gefasst als die Definition im Arbeitszeitgesetz, an der sich nicht nur die Antragsteller orientiert haben, sondern auch die Krankenkassen.
Hotels, die laut Arbeitszeitgesetz und Arbeitsverfassungsgesetz also eindeutig Saisonbetriebe sind, haben Beschäftigte im Vertrauen auf Recht und Regierung trotz angekündigte Lockdowns gehalten. Doch dann hat die Regierung nur Anträge von Unternehmen akzeptiert, die zumindest drei Monate geschlossen sind oder den Mitarbeiterstand so lange um ein Drittel erhöhen. Veit: „29 Prozent der Unternehmen erfüllen diese strengeren Voraussetzungen nicht und fallen um die Entschädigung um.“
Grafik: Saisonstarthilfe erhalten nur jene Unternehmen, die zumindest drei Monate im Jahr geschlossen sind, kritisiert die Hoteliersvereinigung. Grafiik: ÖHV