Kitzbüheler Anzeiger
05.06.2020
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Hunde müssen an die Leine

In der jüngsten Gemeinderatssitzung in St. Ulrich stimmten die Mandatare für eine Hundeleinenpflicht im gesamten Talboden. Die anwesenden Hundebesitzer zeigten sich schockiert über die neue Verordnung.

St. Ulrich | Es ist ein Thema, dass seit Jahren in St. Ulrich hohe Wellen schlägt – die Hundeverordnung. Leinenpflicht, Kotverordnung, Maulkorbpflicht sind die jene Schlagworte, die bei Hundebesitzern für heiße Diskussionen sorgen. Den Corona-Vorgaben geschuldet, fand die Sitzung im Kultursaal statt und der Beschluss einer neuen Hundeverordnung sorgte für eine volles Haus.
Eine Hundeverordnung ist in „Nuarach“ seit Jahren gültig. Doch immer wieder gibt es Probleme, vor allem rund um den Pillersee ziehen die Wanderwege Hundebesitzer aus nah und fern an. Dass die St. Ulricher schon hundefreundlich sind, zeigt nicht nur die alljährliche große Schlittenhundeveranstaltung, auch zahlreiche Angebote für „Urlaub mit Hund“ gibt es. Und doch kommt es immer wieder, vor allem am Pillersee zu brenzligen Momenten. So gab es vor zwei Jahren am Seeufer eine gefährliche Situation mit einer Hundehalterin und den dort weidenden Kühen.

Neben der Hundeleinenverordnung war auch eine neue Freilaufzone angedacht, die es ja schon bis vor einiger Zeit gab. Doch der Besitzer jenes Grundstücks benötigte das Grundstück in der Nähe des Pillersees jetzt selbst. Daher ist die Ausarbeitung einer neuen Verordnung schon länger auf der Agenda des Gemeinderates.

Land gab Grünes Licht  für neue Verordnung
Amtsleiter Christoph Wörgötter hat sich in den letzten Monaten intensiv mit der Causa auseinandergesetzt und sich auch mehrmals mit den zuständigen Beamten des Landes beraten. An und für sich hält man sich am Pillersee an die Vorgaben des Landespolizeigesetzes. Doch mit einer eigenen Verordnung wollen sich die St. Ulricher noch einmal absichern. Eine Hundefreilaufzone sei, so das Land, nur in geschlossenen Ortschaften sinnvoll. In St. Ulrich trifft das aber nicht zu, daher beinhaltet die neue Verordnung eine solche gar nicht.
Neben der Kotentfernungspflicht sieht diese einen Leinenzwang über den gesamten Talboden vor, also im gesamten Gemeindegebiet. Gemeindevorstand Leonhard Fischer als betroffener Grundbesitzer klagte sein Leid: Immer wieder käme es zu mehr als unangenehmen Situationen mit Hundebesitzern, die ihn auch schon aufs übelste beschimpft hätten. Er habe inzwischen auch schon ein Betretungsverbot auf seinen Wiesen für einen Halter ausgesprochen.
Im Publikum allerdings herrschte großer Unmut. Ein Hundebesitzer, der zu Wort kam, beklagte, dass diese Verordnung viel zu rigide sei und gegen das Tierwohl spräche. Er regte an, den Punkt erneut zu vertagen und sich doch noch einmal mit den Betroffenen zu treffen. Auf diesen Vorschlag ging der Gemeinderat nicht ein, er beschloss die Verordnung mit einer Gegenstimme. Margret Klausner

Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in St. Ulrich stand das Thema „Hundeleinenverordnung“ im Zentrum der Diskussion. Zahlreiche Zuhörer waren in den Kultursaal gekommen. Foto: Klausner

 
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