Kitzbüheler Anzeiger
10.02.2023
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Grundstücksdeal wurde abgelehnt

Ein beabsichtigter Verkauf von 300 Quadratmetern Freilandfläche um zwei Millionen Euro wurde Montagabend im Gemeinderat hitzig diskutiert. Von der Behörde wurde der Grundstücksdeal in erster Instanz abgelehnt, das teilt die BH Kitzbühel mit.  

Kitzbühel | Ein Mail, das mit falschem Absender in der Gamsstadt kursierte, hat den beabsichtigten Grundstücksverkauf zutage gebracht. Stadtrat Hermann Huber (ÖVP), Achrain-Bauer in Kitzbühel und Obmann des Maschinenrings, will demnach eine 300 Quadratmeter große Freilandfläche an seinen Nachbarn veräußern. Kostenpunkt: zwei Millionen Euro. Oder anders ausgedrückt: 6.666 Euro pro Quadratmeter.

Montagabend wurde im Gemeinderat hitzig darüber diskutiert. Dass ein Stadtrat ein Grundstück um zwei Millionen verkaufen will, sorgte naturgemäß für Zündstoff. Politisch und moralisch sei dieser Deal ob des „astronomisch hohen Quadratmeterpreises“ äußerst bedenklich, so der Grundtenor von SPÖ, den Grünen sowie der Liste UK. Die Bemühungen der Stadtgemeinde um leistbaren Grund und Boden würden konterkariert, sagte SPÖ-Vizebürgermeister Walter Zimmermann. Grün-Gemeinderat Rudi Widmoser forderte gar den Rücktritt Hubers. Selbst Bürgermeister Klaus Winkler hatte, wie er zugab, wenig Freude mit dem Vorhaben seines Listenkollegen und verwies auf eine „schiefe Optik“.
Hermann Huber blieb in der Diskussion zurückhaltend, verwies jedoch auf die sogenannte landwirtschaftliche Restflächenregelung, die im Tiroler Grundverkehrsgesetz vorgesehen ist. „Bis zu 300 Quadratmeter an landwirtschaftlicher Fläche dürfen auch von Nicht-Landwirten erworben werden“, hielt Huber gegenüber den Mandataren fest. Gegenüber dem Kitzbüheler Anzeiger klärte Hermann Huber auf, dass die Restflächenregelung im Bezirk bereits dutzende Male angewendet worden sei.

Bezirkshauptmann-Stellvertreter Martin Grander, Leiter der Abteilung Grundverkehr und damit zuständige Behörde, ist mit dem Fall betraut. Für die Genehmigung im Rahmen der Restflächenregelung seien allerdings drei Kriterien zu erfüllen, schilderte er auf Anfrage. „Das besagte  Grundstück muss direkt angrenzen, die Restflächenregelung dürfe nur einmalig zum Tragen kommen und außerdem müssen raumordnerische Interessen gewahrt werden“.
In der besagten Causa habe die Grundverkehrsbehörde eingehend geprüft, sagt Grander. Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer und der Stadtgemeinde sowie ein raumordnerisches Gutachten wurden eingeholt. Mit dem Ergebnis, dass der besagte Grundstücksdeal „von der Behörde in erster Instanz abgelehnt wurde“. Nicht wegen des hohen Grundstückspreises, wie Grander begründet, sondern aus Sicht der Raumordnung. „Das bestehende Grundstück von Hubers Nachbarn ist schon groß genug, es muss nicht noch größer werden“.

Grander begründete weiter: „Kitzbühel ist eine Vorbehaltsgemeinde. Der Druck auf Grund und Boden ist daher riesig. Es braucht eine Trendumkehr.“ Gegen den negativen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft  – dieser ist laut Martin Grander bereits an Hubers Anwalt ergangen – könne Beschwerde beim Landesverwaltungsgerichtshof eingebracht werden. Alexandra Fusser

Bild: Kitzbühel ist ein Immobilien-Hotspot. Dem Ausverkauf von Grund und Boden wird seit Jahren gegengesteuert. Foto: KA Archiv

 
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