Kitzbüheler Anzeiger
03.02.2023
News  
 

Ende für„Causa Wendemanöver“

Eine Grundeigentümerin klagte die Stadt Kitzbühel wegen Besitzstörung. Der Rechtsstreit endete vor dem Bezirksgericht, das Verfahren wurde ruhend gestellt.

Kitzbühel | „Das Einschreiten der Stadtgemeinde war erfolgreich und hat Wirkung gezeigt“, sind Kitzbühels Stadtchef Klaus Winkler und Stadtamtsdirektor Michael Widmoser nach dem erzielten Kompromiss zufrieden. Konkret gemeint ist jene Causa, die seit vergangenem August unter zahlreichen Pkw-Lenkern die Wogen hochgehen ließ.  

345 Euro für das kurze Wenden des Pkw
Wie der Kitzbüheler Anzeigers bereits mehrmals berichtete, waren jene Autofahrer betroffen, die bei einem Wendemanöver in der zentrumsnahen Gasse unwissentlich mit ihrem Fahrzeug auf das betreffende Privatgrundstück geraten sind. Dabei wurden sie fotografiert und kurze Zeit später mit dem Schreiben eines deutschen Anwalts konfrontiert:  Das Wendemanöver sei generell eine Störung des ruhigen Besitzes seines Mandanten, begründete der Anwalt, „darüber hinaus wird auf einem Schild ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unbefugten das Betreten und Befahren untersagt ist“. Drei Fotos in der Anlage sollten den Tatvorwurf untermauern. Sein Mandant werde Besitzstörungsklage erheben, sofern das Vergleichsangebot – eine Zahlung über 345 Euro – bis Ablauf der gesetzten Frist nicht angenommen würde, hieß es in dem Anwaltsschreiben weiter. Gleichzeitig müsse die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.  

Im Rathaus häuften sich die Beschwerden
Dutzende Beschwerden von betroffenen Urlaubern, aber auch Einheimischen, waren die Folge und langten bei der Stadtgemeinde ein, schilderten Widmoser und Winkler. Rechtlich waren der Stadtgemeinde jedoch die Hände gebunden.
Dennoch griff man zu einer ungewöhnlichen Maßnahme, um der Beschwerdeflut ein Ende zu setzen. Da der gesamte Bereich – Gemeindestraße sowie Privatgrundstück – gepflastert ist, sei es nicht klar erkennbar, wo das öffentliche Gut endet und das private Gut beginnt.Eine deutlich ins Auge fallende Grenzziehung, etwa durch Einzäunung, Schranken, Blumentröge oder große Steine, fehlte. Lediglich eine Hinweistafel zeigte an, dass es sich um Privatgrund handelt. Auch die von der Stadtgemeinde aufgestellte Hinweistafel zeigte wenig Wirkung.

Deshalb ließ die Stadtgemeinde vor dem betreffenden Grundstück Boller errichten – auf öffentlichem Grund wohlgemerkt. Die Boller waren überdies mit einer Eisenkette verbunden. „Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass das Privatgrundstück für Autolenker deutlich sichtbar abgegrenzt ist, erklärt der Stadtamtsdirektor.
Der Eigentümerin des Anwesens stieß die Vorgehensweise der Stadtgemeinde allerdings sauer auf: Durch die Boller samt Eisenkette sei die Zufahrt zu ihrem Anwesen erschwert, sie klagte die Stadtgemeinde auf Besitzstörung.
Man fand sich vor Gericht wieder. Die Grundeigentümerin sei der Aufforderung der Stadtgemeinde nachgekommen und habe sich verpflichtet, eine Schrankenanlage zu errichten, berichten Winkler und Widmoser. Die Boller seien mittlerweile wieder entfernt worden und die Grundeigentümerin habe außerdem  zugesichert, keine weiteren Pkw-Lenker mit Anwaltsschreiben zu konfrontieren. Alexandra Fusser

Bild: Boller, verbunden mit einer Eisenkette, ließ die Stadtgemeinde Kitzbühel direkt an der Grundgrenze errichten. Damit sollten Wendemanöver von vornherein ausgeschlossen werden. Die Boller wurden wieder entfernt. Foto: Stadtgemeinde

 
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