Kitzbüheler Anzeiger
21.11.2021
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Ein Zettel, der Wellen schlägt

Scharfe Kritik übt die „Initiative Vision für unser Leben in Tirol“ über die Kriterien zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Oberndorf. Bürgermeister Hans Schweigkofler spricht von einem Versehen, dass das Schreiben weitergegeben wurde.

Oberndorf | Immer genauer wird in den Gemeindeämtern bei der Anmeldung von Haupt- und Freizeitwohnsitzen hingeschaut. In einigen Orten sind bereits Kontrollorgane unterwegs, die die ordnungsgemäße Nutzung des Wohnsitzes überprüfen. Einen Schritt weiter ist man in Oberndorf gegangen. Dort hat man ein internes Dokument von einem Juristen, an Bürger weitergegeben, die einen Hauptwohnsitz anmelden wollten. „Ein Missverständnis, das passieren kann“, wie Bürgermeister Hans Schweigkofler aufklärt. „Als ich den Zettel gesehen habe, habe ich diesen sofort verworfen.“

Auf Spurensuche
Wie ist der Zettel auf Gemeindebriefpapier nun an die Öffentlichkeit gekommen? Schweigkofler ortet Schwierigkeiten mit dem Bauwerber eines Hauses und von dort eine Weitergabe.
Für Gerhard Pohl von der „Initiative Visionen für unser Leben in Tirol“, die Freizeitwohnsitzkontrollen kritisch sehen,  präsentiert sich die Sachlage anders. Der Ellmauer Lokalpolitiker ortet in dem Schreiben eine massive Verletzung von Grund- und Freitheitsrechten.

Kriterien für den Lebensmittelpunkt
In den sogenannten Kriterien für die Annahme eines Hauptwohnsitzes bzw. die Begründung des Lebensmittelpunktes in Oberndorf wird festgehalten, dass für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Oberndorf eine Abmeldung am bisherigen Hauptwohnsitz ohne Wiederanmeldung stattfinden muss. „Es erfolgt diesbezüglich von Amts wegen eine Nachfrage der Tiroler Behörden bei der deutschen Meldebehörde“, heißt es in dem Schreiben. Angeführt wird auch, dass Ehepartner gemeinsam ab- und anmelden zu haben. „Allfällige Trennungsvereinbarungen oder Scheidungsverfahren sind urkundlich nachzuweisen“.

Für den Lebensmittelpunkt sind auch die Anmeldung des Autos und Umschreibung des Führerscheins sowie Hausarztes vorzunehmen und ein Bankkonto vor Ort einzurichten. Diese Kriterien verletzen nach Ansicht von Pohl ganz klar die Privatsphäre von Bürgern und gehen weit über die rechtlichen Grundlagen des Gesetzgebers hinaus. „Für uns ist das ein riesiger Skandal“, ärgert sich Pohl.

Beschwerde eingereicht
Bürgermeister Hans Schweigkofler betont, dass Pohl selbst nie im Oberndorfer Gemeindeamt wegen der Vorgehensweise nachgefragt habe. „Es ist eine Sammlung an Punkten, die bei einer Anmeldung gefragt werden können“, sagt Schweigkofler. Um seinen Ärger kundzutun hat Pohl außerdem eine Aufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Gemeindeaufsicht eingebracht.

Verfahren eingestellt
Von Seiten der Bezirkshauptmannschaft wird mitgeteilt, dass der Sachverhalt geprüft worden ist. „Sollte tatsächlich einem Mitarbeiter ein Fehler passiert sein, ist in Anbetracht Ihrer Intervention und der klaren Stellungnahme der Amtsleitung zur grundsätzlichen Vorgangsweise bei Anmeldungen davon auszugehen, dass ein solcher keine Wiederholung findet,“ heißt es seitens der Behörde. Verena Mühlbacher

Bild: Mit der Herausgabe eines Infozettels zur Anmeldung hat man in Oberndorf für Aufsehen gesorgt. Foto: Mühlbacher

 
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