Kitzbüheler Anzeiger
10.01.2022
News  
 

Der Babylift bleibt geschlossen

Erhitzte Gemüter in der Kelchsau: Der Babylift steht still und löste damit eine Protestaktion aus. Die Bergbahn Hopfgarten bleibt standhaft: So lange die 2G-Regel besteht, werde nicht aufgesperrt.

Hopfgarten | Für die Beförderung mit Seilbahnen und Liften, darunter auch Schlepp- und Seilliften, gilt die 2G-Regel. Für die Beförderung mit Hilfe von sogenannten Zauberteppichen (Förderbändern) braucht es hingegen keinen Nachweis des Geimpften oder Genesenen-Status, so die Rechtslage im zweiten Corona-Winter. In den Skigebieten können mittlerweile sowohl die Seilbahnen als auch die Wintersportler gut  mit dieser Regelung leben. Die Kontrolle bzw. Verknüpfung von Ticket und Nachweis geschieht entweder online (Freischaltung) oder vor Ort an den Liftkassen.

Schwierige Situation
Schwieriger ist die Situation bei den talnahen, zumeist älteren Übungsliften, die ohne Skidata-Zutrittssystem (Drehkreuze) ausgestattet sind und deren Nutzung meist kostenlos zur Verfügung  gestellt wird.  Hier sind ausschließlich die Liftbediensteten für die Kontrolle und Einhaltung der 2G-Regel verantwortlich, so will es die  aktuelle Verordnung. Kinder unter zwölf Jahren fallen wohlweislich nicht unter die 2G-Regel, wohl aber deren erwachsene Begleitpersonen.  

Dass die Bergbahnen Hopfgarten-Itter den Kelchsauer Babylift, einen Seillift älteren Datums, heuer nicht in Betrieb nehmen, begründet Bergbahnchef Friedl Eberl mit der aktuellen 2G-Pflicht. "Unsere Mitarbeiter vor Ort wollen die Verantwortung für die Kontrollen nicht übernehmen", erklärt er auf Anfrage des Kitzbüheler Anzeigers. Der Babylift bleibe daher gesperrt.   

FPÖ:  "Lift ist einzige Anlaufstelle im Ort"
Diese Begründung stößt den Hopfgartener Freiheitlichen allerdings sauer auf. „Dass nun auch der Babylift, die einzige Anlage im Ort, aus fadenscheinigen Gründen nicht mehr in Betrieb genommen wird, schlägt dem Fass wirklich den Boden aus“, ärgert sich FP-Gemeinderat Guido Leitner.  „Für die Kleinsten und deren Familien ist dieser Lift jeden Winter das Highlight im Dorf. Jetzt müssen sie zum Skifahren nach Hopfgarten ausweichen."

Eberl: „Wir können kein Risiko eingehen“
Bergbahnchef Eberl, selbst ein Kelchsauer, ist sich dieser Problematik wohl bewusst. Doch er pocht auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, wie er unmissverständlich klar stellt. Wir haben die gesetzliche Verpflichtung, 2G zu kontrollieren - und zwar lückenlos." Könne das Unternehmen  bzw. dessen Mitarbeiter diese Kontrollen und Einhaltung nicht sicherstellen, dürfe der Lift nicht in Betrieb genommen werden. Daran könne auch die Protestaktion einheimischer Familien vor wenigen Tagen nichts ändern, sagt Eberl.  "Wir können und dürfen kein Risiko eingehen. Den Babylift sperren wir erst dann wieder auf, wenn 2G fällt."

Guido Leitners Vorwürfe, dass die Liftsperre in einer Art „Hinterzimmer-Mauschlerei“ beschlossen worden sei, weist Eberl ausdrücklich zurück: "Mit mir hat niemand von den Freiheitlichen Kontakt aufgenommen."

Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
Die Tiroler FPÖ will im Übrigen die 2G-Pflicht in Skiliften generell bekämpfen und dafür den Rechtsweg beschreiten. "Seilbahnen unterliegen dem Eisenbahnergesetz und haben daher eine Betriebspflicht", ist der FP-Landtagsabgeordnete Alexander Gamper überzeugt. "Wir bringen daher Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein." Alexandra Fusser

Bild: Skifahren lernen am Übungslift:  In der Kelchsau ist dies aufgrund der 2G-Pflicht heuer nicht möglich. Foto: Leitner

 
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