Kitzbüheler Anzeiger
11.03.2021
News  
 

Das Zuhause ist jetzt auch ein Büro

Zu allen anderen Begleitumständen, die das Coronavirus mit sich bringt, verändert die Pandemie auch nachhaltig den Umgang mit Räumen. Von einem Tag auf den anderen wurden die eigenen vier Wände zum „Homeoffice“. Details zum rechtlichen Rahmen sowie zur Arbeitssicherheit kamen erst im Laufe der Zeit dazu.

Bezirk | Das „Homeoffice-Paket“ wurde vor Kurzem im Nationalrat beschlossen. „In wirklich guter Zusammenarbeit mit allen beteiligten Gruppen ist es uns gelungen, trotz der Komplexität des Themas in kurzer Zeit ein Paket zu schnüren, das so viel Flexibilität und Rechtssicherheit wie möglich gibt. Durch die zuletzt durchgeführte Änderung auf nur 26 Tage Homeoffice im Jahr für die steuerliche Absetzbarkeit von ergonomisch geeignetem Mobiliar können wir sicherlich noch mehr Menschen in Österreich entlasten“, gibt Finanzminister Gernot Blümel Auskunft.

Die Neuerungen im Detail: Arbeitnehmer können Kosten bis zu 300 Euro für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung mit dem entsprechenden Rechnungsnachweis über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen. Gleichzeitig werden Zahlungen von Arbeitgebern zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt. Wird die steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers nicht voll ausgenutzt – bleibt also unter 3 Euro pro Homeoffice-Tag – kann die Differenz vom Arbeitnehmer auch als Werbungskosten geltend gemacht werden. Damit wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer auch dann profitieren, wenn der Arbeitgeber keinen oder nur einen geringen Zuschuss leistet. Die Anzahl der Homeoffice-Tage und wieviel der Arbeitgeber an Homeoffice Zuschuss steuerfrei leistet, kann der Arbeitnehmer auf seinem Lohnzettel nachlesen.

Regel für Anschaffungen aus dem Jahr 2020
Im Jahr 2020 angeschafftes ergonomisches geeignetes Mobiliar im Wert von 300 Euro kann der Arbeitnehmer jeweils in den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von 150 Euro in seiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

Wohlbefinden und Arbeitsgesundheit
Durch die relative Plötzlichkeit, mit der Homeoffice auf einmal „funktionieren“ musste, konnte vor allem zu Beginn der Pandemie noch nicht von einem reibungslosen Übergang gesprochen werden. Vor allem Eltern von schulpflichtigen Kindern empfinden den Spagat zwischen Arbeit und Homeschooling – der auch noch quasi am selben Tisch passieren muss,  als fordernd.
Gerade in dieser Hinsicht sollte man die Richtlinien zur Arbeitsgesundheit wieder in den Fokus rücken.
Einige praktische Tipps hat z.B. das Unternehmen Hanel Ingenieure in St. Johann auf seiner Homepage zusammengefasst. Grundsätzlich sollte zuhause auf einen festen Arbeitsplatz in ruhiger Atmosphäre geachtet werden. Wer sich auf die Couch hinfläzt, schadet sowohl der Haltung als auch der Konzentration. „To-Do-Listen“ helfen, das Pensum konzentriert und strukturiert abzuarbeiten. Das Gefühl des „In-die-Arbeit-Gehens“ lässt sich mit Kleinigkeiten herstellen – das beginnt zum Beispiel schon bei der richtigen Kleidung. Man sollte den Tag so starten, als ob man tatsächlich ins Büro gehen würde. Die übliche Morgenroutine lenkt den Arbeitstag gleich schon von Anfang an in die richtigen Bahnen.

In dieser Hinsicht ist es auch logisch, dass man sich selbst, auch und vor allem daheim, fixe Arbeitszeiten schafft. Diese gilt es, konsequent einzuhalten. So vermeidet man Selbstausbeutung und Überforderung. Wer lange Zeit im Homeoffice zubringt, kennt das Gefühl: Man versagt sich selbst immer öfter die Pause. Es lohnt sich, diese regelrecht einzuplanen, z.B. einen kleinen Spaziergang machen, etwas Wasser trinken etc. So bleibt man frisch und leistungsfähig. gale/KA

Bild: Ein angemessen eingerichteter Arbeitsplatz, ein fixe Morgenroutine, geregelte „Arbeitszeiten“ auch zuhause: Das sind die Zutaten, um das „Homeoffice“ möglichst optimal zu gestalten. 

 
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