Kitzbüheler Anzeiger
20.11.2020
News  
 

Bis 6. Dezember gelten die neuen Regeln

 Seit Dienstag ist eine deutliche Verschärfung des Lockdowns in Kraft.  Die Ausgangsbeschränkungen gelten ganztags, und es gibt auch verschärfte Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind nur noch Treffen mit dem Lebenspartner, „einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen“. Der Handel muss mit wenigen Ausnahmen zusperren, die Schulen wechseln komplett auf Fernunterricht.

Wien, Bezirk | Am Samstag Nachmittag verkündete Kanzler Sebastian Kurz die neue, verschärfte Notmaßnahmenverordnung. Ziel des zweiten Lockdown ist die Senkung der Corona-Zahlen und eine Entlastung der Krankenhäuser. Die Maßnahmen sind seit 17. November in Kraft und haben bis einschließlich 6. Dezember Gültigkeit. Die Ausgangsregelungen gelten vorerst bis inklusive 26. November.
An allen öffentlichen Orten ist ein Mindestabstand von einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind weiterhin ausgenommen.

Ausgangs­beschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen wurden auf den ganzen Tag ausgeweitet. Den eigenen privaten Wohnbereich darf man nun nur noch für berufliche oder Ausbildungszwecke verlassen.
Erlaubt bleibt der Einkauf von Grundgütern und der Gang zur medizinischen Versorgung. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist gestattet, etwa Spaziergänge und Individualsport. Unaufschiebbaren behördlichen und gerichtlichen Terminen kann ebenso nachgekommen werden. Auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt unter die Ausnahmen, ebenso der Friedhofsgang, der Besuch religiöser Einrichtungen oder die Versorgung von Tieren. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.

Beschränkungen der Kontakte
Verschärft wurden die Regeln hinsichtlich Treffen mit nicht haushaltszugehörigen Personen. Zu Treffen darf man nur noch hinaus, wenn es sich um Kontakte mit dem Lebenspartner bzw. der Lebenspartnerin handelt oder um Kontakte „mit einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird“. Die Regierung versteht darunter dem Vernehmen nach, dass sich ein Haushalt jeweils nur noch mit einer einzelnen haushaltsfremden Person treffen darf.

Öffentlicher Verkehr
Für den öffentlichen Verkehr (Züge und Busse) gelten wie bisher Mindestabstand und MNS-Pflicht, auch in allen Bahnhofsgebäuden und an Haltestellen.
Für Taxis, taxiähnliche Betriebe und Fahrgemeinschaften gilt das Tragen von MNS und pro Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen Platz nehmen. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen bleiben für Freizeitzwecke geschlossen.

Handel, Gastronomie und Dienstleistungen
Der Handel wird bis auf Ausnahmen geschlossen. Weiter offen hat der Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger, Putzereien und Fahrrad- sowie Kfz-Werkstätten. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nicht nur für Besorgungen in Supermärkten, sondern auch für Einkäufe bei Bäckern, Konditoren und Fleischern erlaubt.
Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6 und 19 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt. Alle „körpernahen Dienstleistungen“ bleiben geschlossen, etwa auch Friseur- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen.

Schulen und Kindergärten
Schulen wechseln komplett in den Fernunterricht. Betreuung wird es aber weiterhin geben. In Kindergärten wird es weiterhin eine Betreuungsmöglichkeit geben, für alle, die eine Betreuung brauchen.

Am Arbeitsplatz
Es wird empfohlen, wo es möglich ist, auf Home-Office umzustellen. Wenn am Arbeitsplatz der Abstand von einem Meter unterschritten wird, gilt die MNS-Pflicht. Auch weitere geeignete Schutzmaßnahmen sind möglich, wie z. B. feste Teams oder Trennwände.

Veranstaltungen und Tourismus
Veranstaltungen bleiben weiterhin nahezu komplett untersagt, Ausnahmen gibt es u. a. für Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstaltungen. Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke geschlossen. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende.

Einschränkungen bei Sport und Freizeit
Sämtliche Sportanlagen für Amateursportlerinnen und -sportler werden gesperrt, auch jene, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt. Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Der Spitzensport ist davon ausgenommen.
Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder, Bibliotheken, Museen, Galerien und Museumsbahnen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Kabaretts, Tierparks, Freizeit- und Vergnügungsparks bleiben geschlossen.

Spitäler, Alters- und Pflegeheime
Im Krankenhaus, Alten- und Pflegeheimen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal wöchentlich getestet werden. Bewohner dürfen maximal einmal pro Woche von einer Person besucht werden – hier gibt es für Palliativ- und Hospizbegleitung sowie für die Seelsorge eine Ausnahme. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, wenn kein Ergebnis vorgelegt werden kann, muss durchgehend eine Maske mit hohem Standard (z.B. CPA) getragen werden.
 Im Krankenhaus dürfen Patienten, die länger als eine Woche aufgenommen werden, einmal pro Woche von einer Person besucht werden. Für Schwangere und Minderjährige gibt es eine Ausnahme. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen oder durchgehend eine Maske mit hohem Standard tragen.
Begräbnisse und Religionsausübung
An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Elisabeth M. Pöll

Bild: Der Handel, mit Ausnahme von Lebensmittelhandel, Gesundheitsbereich, Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, Trafiken und Putzereien bleibt bis einschließlich 6. Dezember geschlossen. Foto: Pöll

 
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