Kitzbüheler Anzeiger
22.05.2017
News  
 

Bauanzeige hat nicht ausgereicht

Schweren Herzens muss Bezirksjägermeister Martin Antretter das Kitzbüheler Jägerschießen absagen. Grund dafür sind u.a. diverse Anzeigen eines Anrainers. Jetzt muss die Rechtslage geklärt werden.

Kirchdorf | Es ist für gewöhnlich einer der Höhepunkte am Anfang des Jagdjahres – das Bezirksjägerschießen am Schießstand in Weng. Meist nehmen weit über 100 Jägerinnen und Jäger an diesem sportlichen Bewerb teil. Heuer hätte die Veranstaltung am Samstag, 20. Mai, stattfinden sollen. Doch in der Vorwoche kam dann plötzlich die Absage der lange vorbereiteten Veranstaltung. „Von einem Anrainer wurden diverse Anzeigen und folglich Behördenverfahren eingeleitet. Bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage müssen wir das Jägerschießen daher verschieben“, informiert Bezirksjägermeister Martin Antretter.

Neu ist die Problematik rund um den Schießstand in Kirchdorf-Weng nicht – es ist nahezu eine unendliche Geschichte. Der Schießstand wurde bereits Ende der 70er-Jahre auf einer Liegenschaft der Gemeinde von den Kirchdorfer Schützen errichtet. „Eingeweiht wurde er im Jahr 1980“, weiß Bezirksschützenkommandant Hans Hinterholzer. Im Rahmen des Baues wurden damals mit finanzieller Beteiligung der Jäger auch zwei Jäger-Stände errichtet, die vom Tiroler Jagdverband angepachtet sind. Das Grundstück, auf dem der Schießstand steht, gehört nach wie vor der Gemeinde Kirchdorf. Vor einigen Jahren begannen dann die Probleme. Die Beschwerden eines Anrainers aufgrund des Lärms häuften sich, die Polizei musste immer wieder anrücken. Es hagelte Anzeigen, u.a. argumentierte der betroffene Anrainer seine Anzeigen mit  gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sogar die alljährlichen Prüfungen der Jungjäger mussten nicht nur einmal unterbrochen werden.

Vor rund zwei Jahren entschlossen sich die Betreiber daher den Schießstand zu adaptieren, u.a. Schallschutzeinrichtungen zu installieren. Mittels einer Bauanzeige bei der Gemeinde wurden die Behördenverfahren damals abgewickelt.

Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes

Allerdings war das zu wenig – die Beschwerden hörten nicht auf, wie viele Jäger beklagen. Im Gegenteil – der Betroffene rief die Gerichte an und bekam jetzt schlussendlich vom Verwaltungsgerichtshof recht. Demnach hätte im Rahmen der Adaptierung eine eigene Bauverhandlung durchgeführt werden müssen, eine Bauanzeige reichte hier nicht aus, befanden die Richter.

„Solange die ganze Sache nicht restlos geklärt ist, können und wollen wir daher keinen Schießbetrieb aufrechterhalten“, betont Antretter, der kein Öl ins Feuer gießen will, sondern jetzt in Ruhe die weiteren Behördenverfahren abwartet.

Grundlagen erarbeiten und Lösung finden

Dass es eine Lösung für die Probleme gibt, davon ist auch Kirchdorfs Bürgermeister Gerhard Obermüller überzeugt: „Das Gericht hat so entschieden und das müssen wir so akzeptieren. Die Adaptierung wurde noch unter meinem Vorgänger durchgeführt. Wir müssen jetzt die Grundlagen neu erarbeiten, damit wir für alle Beteiligten längerfristig eine gute Lösung zusammen bringen.“ Einen Termin für die Bauverhandlung gäbe es aber noch nicht. Margret Klausner

Bild: Der Schießstand in Kirchdorf-Weng wird nicht nur von den Schützen frequentiert, sondern auch von der Jägerschaft des Bezirks. Foto: Klausner

Der Schießstand in Kirchdorf-Weng wird nicht nur von den Schützen frequentiert, sondern auch von der Jägerschaft des Bezirks.Foto: Klausner

 
Kontakt
Tel.: +43 (0) 5356 6976
Fax: +43 (0) 5356 6976 22
E-Mail: info@kitzanzeiger.at
Virtuelle Tour
Rundblick - Virtual Reality
Werbung
 
Zurück Aktuelle Gemeinde Archiv Suchen