Kitzbüheler Anzeiger
02.05.2020
News  
 

Arbeiterkammer: „Viele Mitglieder mit großen Einkommenseinbußen“

1.630 Beratungen führte die Arbeiterkammer Kitzbühel via Telefon oder Mail in den vergangenen sechs Wochen durch. Die Arbeitnehmer sind durch die Corona-Situation nicht nur verunsichert, viele „haben auch massive Einkommensverluste erlitten“, erläutert AK-Bezirksstellenleiter Christian Pletzer. Umfassende Beratung und Unterstützung ist daher wichtiger denn je.

Kitzbühel | Aus Sicherheitsgründen wurde das AK-Büro zwar für den Publikumsverkehr vor rund sechs Wochen gesperrt, dennoch hat die Arbeiterkammer und deren Serviceangebot gerade jetzt Hochkonjunktur. Die Beratungen wurden inzwischen via Telefon oder Mail durchgeführt. „Wir hatten vor allem die ersten vier Wochen bis Ostern eine sehr starke Nachfrage.“ Insgesamt verzeichnete die Bezirkskammer 1.630 Beratungen, die gesamte Arbeiterkammer Tirol führte 46.084 Beratungen bis Ostern durch.
Durch Kündigung oder Kurzarbeit mussten viele Arbeitnehmer finanzielle Einbußen verkraften. „Das bestätigt die Notwendigkeit einer Kammer vor Ort, die sich einsetzt, um die Arbeitsplätze der Region möglichst zu erhalten.“

Breites Angebot der Arbeiterkammer
Zu den am häufigsten gestellten Fragen der Mitglieder gehörte alles rund um das Thema Kurzarbeit, gefolgt vom Arbeitsrecht. Aber auch die Regelungen bezüglich der Kinderbetreuung bzw. zum Sonderurlaub bei Betreuungsverpflichtungen war stark nachgefragt. Immer wieder spürbar war die „von Unsicherheit geprägte Stimmung“, sagt Pletzer. Denn bei den Arbeitnehmern spielt auch die Angst um die Gesundheit in Zeiten von Corona eine Rolle – vor allem wenn man zur Risikogruppe zählt oder mit einer solchen Person zusammen im Haushalt lebt. Muss man seinen Urlaub aufgrund von Corona verpflichtend konsumieren? Auch diese Frage beschäftigte viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Christian Pletzer gibt Auskunft: „Grundsätzlich muss das Einverständnis des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin vorliegen. Aktuell gibt es zwei Ausnahmen: erstens für Betriebe, mit Betretungsverbot, zweitens im Falle von Kurzarbeit. Da sind Alturlaube tunlichst zu verbrauchen. Wobei tunlichst hier ein wichtiges Wort ist.“

Einige Anfragen drehten sich zudem rund um kurzfristige Dienstverhältnisse bzw. einvernehmliche Auflösungen von Dienstverhältnissen.  „Sehr viele wurden gemacht mit Wiedereinstellungszusage“, informiert Pletzer. Generell berät die Arbeiterkammer bei Kündigungen – gerade in Coronazeiten ein wichtiger Faktor (siehe dazu auch den Infokasten auf S. 21, Anm. d. Red.). Einzelfälle, bei denen die Richtlinien dafür womöglich nicht eingehalten wurden, werden auch in der Bezirkskammer Kitzbühel derzeit geprüft. Christian Pletzer hält gegenüber dem Kitzbüheler Anzeiger aber fest: „Die Arbeitgeber im Bezirk haben auch während der Krise überwiegend die rechtlichen Bestimmungen eingehalten.“
Alle Detailfragen zu den rechtlichen Aspekten werden übrigens – laufend aktualisiert – von der Arbeiterkammer unter www.jobundcorona.at zusammengefasst.
Zu den Services der Arbeiterkammer zählt bekanntlich auch der Konsumentenschutz. Diese Beratungen werden vornehmlich in Innsbruck durchgeführt, entsprechende Anfragen – z.B. zum Reiserecht – wurden an die Zentrale weitergeleitet.

„Einkommenssituation wird sich verschärfen“
Im Bezirk Kitzbühel stieg die Arbeitslosigkeit durch Corona wie berichtet auf ein Rekordniveau, knapp 5.000 Arbeitsplätze sind darüber hinaus von Kurzarbeit betroffen. „Kitzbühel steht im Fokus wegen seiner hohen Lebenshaltungskosten und den vergleichweise niedrigen Einkommen“, veranschaulicht der AK-Leiter. Das mittlere monatliche Einkommen im Bezirk liegt bei 1.703 Euro und damit um 14 Prozent unter dem Österreichschnitt.
Durch die Krise werden sich finanzielle Engpasse verschärfen, da die Region bekanntlich stark vom Tourismus geprägt ist, einer Branche, die besonders unter Corona zu leiden hat.  „Da erwischt es sehr viele Frauen, vor allem Alleinerzieherinnen“, resümiert Christian Pletzer. Die Arbeiterkammer fordert, dass die „Helden der Arbeit“, die derzeit gerne plakativ gefeiert werden, auch am Ende eine Gehaltsaufwertung erfahren. Berufsgruppen wie Pflege oder Lebensmittelhandel sollten demnach auch monetär etwas spüren, wie zuletzt etwa AK-Präsident Erwin Zangerl klar gemacht hatte: „Wir werden gemeinsam mit dem ÖGB dafür kämpfen, dass diese Berufsgruppen zumindest einen kollektivvertraglichen mindestlohn von 1.700 Euro erhalten.“ Eine weitere Forderung der AK ist unter anderem die Anhebung des Arbeitslosengeldes.

Schon 3.000 Anträge für Arbeitnehmerfonds
Die Situation am Arbeitsmarkt spiegelt sich nicht zuletzt bei den Anfragen zum COVID-Unterstützungsfonds für Arbeitnehmer wider. Wie berichtet riefen Land und Arbeiterkammer  in Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Tirol Hilft“ einen Unterstützungsfonds ins Leben, der mit insgesamt 20 Millionen Euro dotiert ist, davon zwei Millionen von der AK.
Damit sollen jene Menschen finanzielle Hilfe erhalten, die durch die Corona-Krise unverschuldet die Arbeit verloren haben, bei denen das Kurzarbeits- oder Krankengeld zu gering ist, sie dadurch in akute finanzielle Notlage geraten sind und bei denen andere bestehende gesetzliche Hilfeleistungen nicht greifen.  Bis letzte Woche wurden tirolweit rund 3.000 Anträge auf Leistungen aus dem Corona Arbeitnehmer Härtefallfonds gestellt, die ersten Auszahlungen sind bereits erfolgt. Weitere Förderungen gibt es zum Beispiel für das Homeschooling. Land und Arbeiterkammer stellen insgesamt vier Millionen Euro für den Ankauf von entsprechender Ausrüstung wie Laptops, iPads, Druckern etc. zur Verfügung. Die Förderungen können jeweils beim Land Tirol unter www.tirol.gv.at beantragt werden unter dem Schlagwort „Covid-Arbeitnehmerfonds“ bzw. „Tiroler Digi-Scheck“.

Beratungen demnächst auch persönlich möglich
Die Arbeiterkammer ist in dringenden Fällen ab Montag, 4. Mai, auch persönlich erreichbar und zwar unter den strengen Sicherheitsauflagen mit Mundschutz, Zugangsbeschränkung,  und nur sehr begrenzt aufgrund einer geringen Zahl von zugelassenen Personen im Wartebereich. Wenn unbedingt persönlich, dann derzeit am besten nach telefonischer Vereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Elisabeth Galehr

Foto: Christian Pletzer, Leiter der AK Kitzbühel, ortet Verunsicherung bei den Mitgliedern durch die Corona-Krise. Zahlreiche Anfragen drehen sich rund um die Themen Arbeitsrecht und Kurzarbeit. Foto: Galehr

Außerdem - AK informiert zu Kündigungen
Die AK informiert bezüglich Kündigungen: Falls ein Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße plant, eine bestimmte Mehrzahl von Arbeitsverhältnissen aufzulösen, muss vor der Auflösung eine Anzeige an das Arbeitsmarktservice (AMS) erstattet werden. Der Arbeitgeber muss eine Kopie dieser Anzeige an den Betriebsrat oder in Betrieben ohne Betriebsrat an jeden einzelnen Arbeitnehmer aushändigen.Grundsätzlich dürfen dann die Arbeitsverhältnisse nach einer Wartefrist von 30 Tagen nach der Anzeige aufgelöst werden. Diese Wartefrist kann über Antrag aus besonderen Gründen verkürzt werden. Dann dürfen die Arbeitsverhältnisse vom Arbeitgeber nach Erhalt der Mitteilung des Arbeitsmarktservice auch früher aufgelöst werden.

Diese Regeln gelten sowohl für Kündigungen als auch für einvernehmliche Auflösungen und sie gelten auch für Saisonbetriebe. Aufgrund der besonderen Situation in der Corona-Krise wurde von den Sozialpartnern vereinbart, dass die Wartefrist nach der Meldung vom Arbeitsmarktservice grundsätzlich auf bis zu einem Tag verkürzt werden kann. Nur: Auch bei einer Verkürzung der Wartefrist dürfen die Arbeitsverhältnisse erst dann aufgelöst werden, nachdem der Arbeitgeber die schriftliche Verständigung des Arbeitsmarktservice über die Verkürzung erhalten hat. Kündigungen durch Arbeitgeber oder einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen, die ohne die Einhaltung dieser Bestimmungen erfolgt sind, sind rechtsunwirksam. Bei Fragen berät die Arbeiterkammer. E-Mail: corona@ak-tirol.com bzw. Tel. 0800/22 55 22 -1414.

 
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