
Wolfsjagd bleibt weiter eine Herausforderung - Abschussverordnung für Kirchberg
Er wird bis zu 90 Zentimeter hoch und bis zu 140 Zentimeter lang, hat einen buschigen Schwanz und ist auf leisen Sohlen unterwegs – der Wolf. Bis zu 50 Kilometer legt er in kurzer Zeit zurück – oft nachts und unbemerkt. Derzeit ist Meister Isegrim bei den Landwirten im ganzen Bezirk Dauerthema. Immerhin sind im Moment drei Abschussverordnungen aufrecht. Bereits am Anfang der heurigen Jagdsaison ist ein Tier in der Wildschönau unterwegs gewesen, auch in der Kelchsau dürfte er zugeschlagen. Almbäuerin Patricia Kofler informierte Anfang der Woche, dass 21 ihrer Schafe nach Wolfsangriffen verendet sind. „Wir haben daher die restlichen Schafe von unserer Alm im Langen Grund in den Heimebetrieb nach Wörgl gebracht“, so Kofler, die seit 20 Jahren ihre Schafe auf die Alm treibt.
Vier tote und ein verletztes Rind auf der Sahattalm am Spielberg im Gemeindegebiet von Fieberbrunn ließen vor wenigen Tagen erneut die Alarmglocken schrillen. Das Land reagierte umgehend und erließ eine Abschussverordnung, die in einem Umkreis von zehn Kilometern gilt. Kurz darauf wurde ein Tier in der Fieberbrunner Dandlerau gesichtet, dann auf der Hörlalm in Hochfilzen.
Nur wenige Tage später dann Alarm in Aurach – in einem Almgebiet wurden zwei verletzte Rinder aufgefunden. Nach Begutachtung durch die zuständige Amtstierärztin besteht auch der Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. Daher wurde umgehend eine Abschussverordnung erlassen. In einem Almgebiet in Kirchdorf wurde am Dienstag ein totes Rind entdeckt. Eine weitere Abschussverordnung erging für diesen Bereich Mitte vergangener Woche.In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Kirchberg i. wurdenam Dienstg zwei verletzte Rinder aufgefunden. Nach Begutachtung durch den Amtstierarzt besteht auch hhier der Verdacht auf einen Wolf als Verursacher – die Landesregierung hat daher am Mittwoch eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Mittwoch, in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Wolfsalarm im Mühlbachgraben
Nur wenige Tage später der nächste Alarm – auf einer Alm im Mühlbachgraben in St. Johann soll ein Wolf die gesamte Kuhherde versprengt haben und Tiere angegriffen. Der Obmann der Bezirkslandwirtschaftskammer, Josef Fuchs, setzt sich intensiv für seine Bauern ein. Er fordert klar die ganzjährige Bejagbarkeit des Wolfes, wie er im Rahmen der Sommertour betonte. Fakt ist aber auch, dass trotz mehrerer aufrechter Abschussbescheide im Bezirk Kitzbühel noch keine Entnahme vermeldet werden konnte. Tirolweit wurden heuer bisher drei Tiere offiziell erlegt.
Dass im Bezirk noch kein Wolf – weder im Vorjahr noch heuer – erlegt wurde, bestätigt Bezirksjägermeister Hans Embacher. Er betont, dass die Diskussion rund um den Wolf nicht allein ein jagdliches, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Problem sei. Die Umsetzung bestehender Abschussverordnungen gestalte sich schwierig, betont er. Oft handelt es sich bei den auffälligen Tieren um Einzelwölfe, die in einer Nacht 40 bis 50 Kilometer zurücklegen und damit nur schwer gezielt zu erfassen sind. „Es ist oft reiner Zufall, ob man sie überhaupt zu Gesicht bekommt“, so Embacher. Ohne seinen Hund hätte er selbst einen Wolf nicht bemerkt – die Begegnung fand auf rund 1.900 Metern Seehöhe statt. Er unterstreicht, dass die Situation für Jäger äußerst anspruchsvoll sei und viele Menschen sich ein falsches Bild von der Realität machen. „Aber wir bemühen uns natürlich, dem Abschussauftrag nachzukommen“, stellt Embacher klar.
Auch für die Mobile Einsatzgruppe des Landes Tirol, die im Falle eines Risses eingreift, sei es nicht einfach. Ohne frische Spuren – etwa in den ersten zwei Nächten nach einem Riss – sei ein gezieltes Vorgehen kaum möglich. Der Einsatz der Eingreiftruppe finde stets in Abstimmung mit den Jagdeigentümern statt, auch wenn diese nicht immer erfreut darüber seien – insbesondere bei fehlender Revierkenntnis der Einsatzgruppe.
Jägerschaft zur Regulierung bereit
Embacher äußert grundsätzlich Verständnis für die Sorgen, auch wenn er nicht in allen Punkten einverstanden ist. Der Wolf sei ein hochintelligentes Tier, mit einem Geruchssinn, der den eines Hundes bei Weitem übertrifft – bis zu zwei Kilometer weit könne er Menschen wittern. In der Praxis sei es daher extrem schwierig, einem Wolf im freien Gelände nahe genug zu kommen. Auch der Einsatz von technischer Ausrüstung wie Nachtsichtgeräten ist problematisch: Abgesehen davon, dass deren Einsatz rechtlich grundsätzlich verboten ist und nur bei der Wolfsbejagung erlaubt, seien diese Geräte sehr teuer – bis zu 10.000 Euro kann die Ausrüstung kosten. Zudem gehen die meisten Jäger einem Brotberuf nach und könnten sich das notwendige nächtelange Ansitzen schlichtweg nicht leisten.
Die Jägerschaft sei bereit, bei der Regulierung mitzuwirken, so Embacher. Doch selbst wenn man drei Wölfe erlege, würde das grundsätzliche Problem nicht gelöst werden. Ein Rudel sei im Bezirk bislang nicht nachgewiesen, nur Einzeltiere – wie etwa ein Wolf, der in Fieberbrunn gesichtet und später in Leogang bestätigt wurde.
Immerhin habe sich die Kommunikation verbessert: Die Landwirte seien mittlerweile angewiesen, Sichtungen und Vorfälle umgehend der Landwirtschaftskammer zu melden. Auch die Hegemeister würden in die Informationskette eingebunden. Ein klares Schlusswort findet Embacher dennoch: „Wir lassen uns mit Sicherheit nicht in illegale Sachen hineinziehen.“