Wie wähle ich gültig?
Am 28. April ist die Tiroler Bevölkerung wiederum aufgerufen, ihre Vertreter im Tiroler Landtag zu wählen. Erstmals kann man auch auf Landesebene eine Vorzugsstimme vergeben.
Bezirk | Wahlkarten können noch bis 26. April (12 Uhr) mündlich beantragt werden. Die Briefwahlkarten müssen vor dem Wahltag bei der Kreiswahlbehörde postalisch einlangen oder bis 26. April in einem Gemeindeamt oder am Wahltag (28. April) in einem Wahllokal, das Wahlkarten annimmt, abgegeben werden.
Vorzugsstimmen im Wahlkreis
Neben der Stimme für eine Partei kann im Wahlkreis höchstens einem Wahlwerber dieser Partei eine Vorzugsstimme gegeben werden.
Vorzugsstimme für Landesvorschlag
Im Gegensatz zum Bezirkswahlkreis, wo die Wahlwerber am Stimmzettel angeführt sind und durch Ankreuzen mit einer Vorzugsstimme bedacht werden können, wird auf der Ebene des Landeswahlvorschlages eine Vorzugsstimme durch Eintragen des gewünschten Wahlwerbers (Vor- und Familienname) vergeben.
Vorzugsstimmen müssen NICHT vergeben werden.
Gültige Stimmen
Der amtliche Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, für welche Wählergruppe der Wähler seine Stimme abgeben wollte. Ein Kreuz im Kreis oder ein anderes Zeichen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass er die in derselben Zeile angeführte Partei wählen wollte, ist erforderlich. Wird nur eine Vorzugsstimme vergeben, so gilt diese auch als Stimme für die Partei.
Wann ist die Stimmabgabe ungültig
Als ungültig wird ein Stimmzettel gewertet, wenn zwei oder mehrere Wählergruppen bezeichnet wurden, aber auch wenn kein Wahlwerber bezeichnet wurde. Seine Gültigkeit verliert der Stimmzettel, wenn durch die angebrachte Kennzeichnung nicht eindeutig hervorgeht, für welche Wählergruppe der Wähler seine Stimme abgeben wollte.
Der Stimmzettel verliert seine Gültigkeit, wenn dieser durch Abreissen eines Teiles dermaßen beschädigt wurde, dass nicht eindeutig hervorgeht, für welche Wählergruppe der Wähler seine Stimme abgeben wollte. Ungültig wird ein Stimmzettel durch Durchstreichen aller Wählergruppen.
Wie wähle ich mit einer Wahlkarte?
Mit einer Wahlkarte kann man auch außerhalb des (nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis) zuständigen Wahllokales wählen. Die Stimmabgabe kann mittels Wahlkarte in jedem Tiroler Wahllokal, das Wahlkarten annimmt, erfolgen. Bei Bettlägerigkeit oder eingeschränkter Mobilität kann man mit der Beantragung der Wahlkarte auch den Besuch einer sogenannten „fliegenden Wahlkommission“ ersuchen. Bei der Übermittlung durch die Post müssen die verschlossenen Briefwahlkarten vor dem Wahltag bei der zuständigen Kreiswahlbehörde einlangen. poe