Verordnung wurde entschärft
Schon zuvor war das Thema Leinenzwang- und Maulkorbverordnung in Reith auf der Tagesordnung gestanden, in der vergangenen Sitzung wurde nun eine entschärfte Variante beschlossen.
Reith | Gerade der geplante Maulkorbzwang rief bei so manchem Mandatar Bedenken hervor. Nun lautet die Verordnung wie folgt: „Hunde sind an einer nicht mehr als zwei Meter langen Leine zu führen oder haben einen Maulkorb zu tragen.“ Dies gilt bei den Bereichen Gemeindeamt, Kultur- und Feuerhaus, Kindergarten, Volksschule, Öffentlicher Kinderspielplatz bei Kindergarten/Volksschule sowie beim Recyclinghof.
Lediglich die Leinenpflicht gilt entlang der beliebtesten Spazierwege, so etwa der Bereich Dorfzentrum/Pfarrfeld/Schmiedboden/Hallerndorf/Kitzbühelerstraße, beim Nahbereich Kultur- und Feuerwehrhaus, beim Sportplatz, im Bereich Unter-/Oberhaus/ Hauser Wald/Brunnfeld/Tischlerweg sowie bei Kohlhofen und im Bereich Achenweg/Griesbachweg/Kramat/Münichau/Michaelawiese/Wiesenweg/Elsenstätt und Gieringweg.
Verordnung bereits in Kraft
Die Verordnung gilt für alle Hunde. Ausgenommen sind lediglich Diensthunde öffentlicher Dienststellen sowie Jagd- und Rettungshunde während ihres Einsatzes sowie während der dazugehörigen Übungen. Die Verordnung trat mit Anschlag an der Reither Amtstafel bereits in Kraft.
Lob für die Disziplin der meisten Halter
Gegenüber dem Kitzbüheler Anzeiger kommentierte Bürgermeister Stefan Jöchl die Verordnung so: „Wir wollen keine hundefeindliche Gemeinde sein. Allerdings kam es zu einem Punkt, wo wir das beschließen mussten.“ Der Großteil der Hundebesitzer, unterstreicht der Bürgermeister, sei sehr kooperativ. Auch das Aufsammeln des Hundekots funktioniere immer besser. Elisabeth Galehr