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Kitzbüheler Anzeiger

Verkehrsbeschränkungen

Kitzbühel | Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Internationalen Hahnenkammrennens in Kitzbühel in der Zeit vom 25. bis  27. Jänner.

Es gilt folgende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel als Straßenpolizeibehörde:

I ) Einfahrtverbote:

1. Schwarzseestraße und Franz Reisch Straße ab Tangente Ecking in Richtung Stadtmitte (Reischhof), mit Ausnahmebewilligung für „Taxi“ und „Anrainerverkehr“ – Umleitung des Verkehrs über die Tangente Kitzbühel – Lebenbergtunnel.

2. Schwarzseestraße ab Einmündung Seebichlweg in Richtung Schwarzsee, Umleitung des Verkehrs über die Tangente Kitzbühel – Lebenbergtunnel.

3. Ladestraße ab Hornkreuzung in Richtung Bahnhof.

4. Zufahrtsast Tangente Kitzbühel für den Verkehr aus Richtung Westen und Süden in Richtung Stadtmitte von Kitzbühel, mit Ausnahmebewilligung für „Taxi“, „Anrainerverkehr“ und Zufahrt Parkplatz „Pfarrau“, - Umleitung des Verkehrs durch den Lebenbergtunnel in Richtung B 161.

5. Am Beginn des Hermann Reisch Weges aus Richtung Rasmushof.

6. Am Beginn des Reisch-feldweges aus Richtung Franz Reisch Straße.

II) Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach Links:

In Richtung Tangente Kitzbühel (Lebenbergtunnel) für den vom Reischfeldweg (Streifalmparkplatz) in die Franz Reisch Straße einbiegenden Verkehr.

III) Verkehrsbeschränkungen für den am Samstag stattfindenden Abfahrtslauf:

1. Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem höchsten Gesamtgewicht von mehr als 4 Tonnen: a) auf der Ehrenbachgasse/Kreuzung Malernweg; b) auf der Jochbergerstraße ab Kapserkreuzung (Kreisverkehrsanlage); c) auf der Jochbergerstraße ab Kreuzung Hammerschmiedstraße

2. Fahrverbot auf der Klos-tergasse in der Zeit von 10 – 21 Uhr

3. Die Einbahnregelung auf der Josef Herold Straße und der Malinggasse wird in der Zeit von 8 - 21 Uhr aufgehoben.

4. Allgemeines Fahrverbot auf der Hahnenkammstraße im Bereich Bahnübergang in der Zeit von 8 - 24 Uhr – Vorankündigung a) Kloster, b) Haus Graswander; Fahrverbot a) gegenüber Hahnenkammhäusl, b) Hahnenkammbahn – Talstation.

5. Allgemeines Fahrverbot auf der Verbindungsstraße Pfarrauparkplatz in Richtung Pfarrau in der Zeit von 8 bis 21 Uhr.

6. Allgemeines Fahrverbot - ausgenommen „Taxi“ - auf der Bichlstraße in der Zeit von 12 Uhr – Sonntag, 6 Uhr.

7. Allgemeines Fahrverbot auf der Franz Reisch Straße (ab Ausfahrt „Reischfeld“) - Gänsbachgasse (obere Ausfahrt Kirchplatz) in der Zeit von 10 - 21 Uhr.

8. Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 ­km/h jeweils 50 m vor den Einfahrten.  a) auf der B 161 (Paß Thurn Straße) in Oberndorf im Bereich der Einfahrt Oberndorf / Mitte – Zufahrt zum Auffangparkplatz; b) auf der B 170 (Brixentalstraße) in Kirchberg im Bereich der Einfahrt „Spertendorf“ – Zufahrt zum Auffangparkplatz.

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