
Untere Hinterstadt: Die Stromleitungen werden komplett erneuert
Ab 3. März wird in der unteren Hinterstadt neuerlich mit Hochdruck gearbeitet
Die Stromleitungen in der Innenstadt sind in die Jahre gekommen und hätten längst ausgetauscht werden müssen, erklärt Markus Rettenwander, Leiter des städtischen Tiefbauamtes, auf Anfrage. „Auch ohne das Tenne-Bauvorhaben ist die Erneuerung dringend notwendig geworden. Die Leitungen sind mehr als 50 Jahre alt, und der Strombedarf ist in den letzten Jahrzehnten drastisch angestiegen“, betonte Bürgermeister Klaus Winkler in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Knackpunkt ist die neue Trafostation der Stadtwerke, die im neuen Hotel zur Tenne integriert wird. Von dort aus wird die Innenstadt künftig mit Strom versorgt – auch der geplante Neubau „Rathaus II“, der das bestehende Gebäude von Melde- und Bauamt außerhalb des Kirchberger Tores in naher Zukunft ersetzen wird.
Der Termin für die Beendigung der Bauarbeiten ist für die Stadtwerke „sportlich“ angesetzt: Bis spätestens Anfang April muss alles unter Dach und Fach sein, denn dann nimmt die Bautätigkeit für das Hotel zur Tenne volle Fahrt auf.
Zur Erinnerung: Im Herbst 2023 wurde die unter dem Kirchberger Tor verlaufende Fahrbahn um einen halben Meter abgesenkt, damit der Lkw-Verkehr zum Hotel zur Tenne den Durchlass überhaupt passieren kann. Im Frühjahr 2024 fuhren abermals die Baumaschinen auf – zum Asphaltieren.
Der alte Kastanienbaum
Der alte Kastanienbaum in der Hinterstadt ist zu einem öffentlichen Thema geworden: Für die Verlegung der neuen Stromleitungen in der Innenstadt hätte er eigentlich weichen sollen. Seit mehreren Tagen beraten Fachleute der Stadtgemeinde sowie ein eigens beauftragter Baumsachverständiger über eine Lösung. Der Erhalt des Baumes scheint jedoch fraglich, wie Bürgermeister Klaus Winkler festhält. „Sowohl die technischen als auch die wirtschaftlichen Herausforderungen sind groß. Es müssten eine kleinere Trafostation aus der Innenstadt verlegt und Kosten von mehreren 100.000 Euro in Kauf genommen werden.“ Die Entscheidung obliegt dem Gemeinderat.