badgebadge
Job AnzeigerImpulsTrendig MagazinServus
Kitzbüheler Anzeiger
ChatGPT Image 28. Juli 2025, 14_41_37

Trinkgeldregelung am Tisch

Nach vielen Diskussionen rund um das Trinkgeld beschloss die Bundesregierung kürzlich die neue, einheitliche Regelung. Die Wirtschaftskammer präsentierte in einer Aussendung die Eckpunkte: Die Trinkgeldpauschalen dienen als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Künftig wird zwischen Mitarbeitern mit und ohne Inkasso unterschieden.
Für Erstere gilt für 2026 eine Pauschale von 65 Euro (2027: 85 Euro, 2028: 100 Euro). Umgerechnet würde das 2026 für Dienstgeber monatlich erwartete Kosten von rund 14 Euro bedeuten.
Für Beschäftigte mit weniger Trinkgeld, also ohne Inkasso, liegt die Pauschale 2026 bei 45 Euro (2027: 45 Euro, 2028: 50 Euro). Ab 2029 unterliegen die Beiträge dann der Indexierung.

Wer nie Trinkgeld bekommt, wird gänzlich von der Pauschale ausgenommen – das Trinkgeld selbst bleibt weiterhin steuerfrei. Für die Betriebe sei entscheidend, dass mit der neuen Regelung endlich Klarheit herrscht – auch für laufende Verfahren.

In den vergangenen Monaten hatten Nachforderungen für große Verunsicherung gesorgt. „Umso wichtiger ist jetzt eine Lösung, die klare Regeln schafft und echte Planungssicherheit bringt“, unterstreicht die Tiroler Wirtschaftskammer-Präsidentin Barbara Thaler in ihrem Statement.

Suche