
Späte Revision sorgt für Wirbel in St. Johann
St. Johann | Die Volksbefragung ist geschlagen und das Ergebnis ist klar – 56 Prozent jener, die zu den Wahlurnen kamen, stimmten gegen die Umwidmung der Hofstelle „Unterbürg“ in ein Gewerbegebiet. Eingebracht von den „Freunden des Niederkaisers“ hatte die Gemeinde dem Antrag auf eine Volksbefragung vorerst eine Absage erteilt. Erst das Urteil des Verwaltunsgerichts sorgte für das erzwungene Umdenken und die Abhaltung der Befragung. Die Initiatoren erwarten sich, wie sie klarstellen, dass das Ergebnis respektiert und umgesetzt wird.
Entscheidung fiel bereits vor Volksbefragung
Dass jetzt die Gemeinde aber doch noch gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Revision einlegt, sorgt wenig überraschend für Wirbel – zumal fälschlicherweise viele Bürger glaubten, dass der Weg zum Höchstgericht eine Reaktion auf die Volksbefragung darstellt. Das allerdings stimmt definitiv nicht – die mehrheitliche Entscheidung (Anm.: zwei Enthaltungen) für den Gang nach Wien fiel bereits in einer Gemeinderatssitzung, die vor der Befragung stattfand – im vertraulichen Teil.
Bürgermeister Stefan Seiwald sowie sein Gemeindevorstand meldeten sich jetzt einmal mehr zu Wort und begründen die doch ungewöhnliche Entscheidung: „Die Gemeinde hat das Ergebnis der Volksbefragung zur Zukunft von Unterbürg mit Respekt zur Kenntnis genommen. Aber ebenso klar ist: Der Weg zur Revision war nicht nur notwendig, sondern rechtsstaatlich geboten.“
Seiwald: Risiko eines Misstrauensvotums
Würde er als Bürgermeister dem Gemeinderatsbeschluss nicht nachkommen, so Seiwald, würde er nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen, sondern auch ein aufsichtsrechtliches Verfahren oder sogar ein Misstrauensvotum riskieren. „Es geht also nicht um eine Missachtung der Volksbefragung – im Gegenteil: Wir nehmen diese sehr ernst. Aber die Revision betrifft nicht das Ergebnis der Befragung, sondern die Zulässigkeit einer extrem verkürzten Fragestellung, bei der wesentliche Auswirkungen – wie etwa die Kommunalsteuereinnahmen – aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden“, klärt der Dorfchef auf. Diese Frage habe der Gemeinderat völlig zu Recht aufgeworfen. „Es steht uns als Gemeinde zu, prüfen zu lassen, ob die gerichtliche Entscheidung diesen Aspekt sachgerecht gewürdigt hat. Das ist der Inhalt des Beschlusses – und nichts anderes“, betont Seiwald.
Er habe in den letzten Monaten mehrfach betont, dass es nicht darum gehe, die Volksbefragung zu untergraben. „Es geht darum, ob man bei einer so wichtigen Entscheidung alle relevanten Fakten offenlegen und rechtlich korrekt in die Bewertung einfließen lassen muss. Das sind wir der Gemeinde und der Zukunft von St. Johann schuldig.“