24. März 2009
aktualisiert: 11.04.12, 09:41 Uhr
Sonngrub: Erstes Haus entsteht
Der Kitzbüheler Johann Reiter ist der erste Bauherr im Ortsteil Sonngrub, sein Onkel Kurt Reiter wird ihm schon bald nachfolgen: „Jetzt gibt‘s wohl ein familiäres Wettrennen, wer zuerst sein Haus beziehen wird“, schmunzelte Stadtchef Klaus Winkler anlässlich des Spatenstichs.
Seit Montag geht es Schlag auf Schlag: 25 Grundstücke im neuen Ortsteil Sonngrub konnte die Stadtgemeinde im Rahmen der ersten Baustufe bereits an einheimische Familien vergeben, sechs weitere sind noch zu haben. Oberstes Ziel des Siedlungprojekts ist, erschwinglichen Wohnraum für die Kitzbüheler zu schaffen. Strenge Richtlinien sollen deshalb Spekulationen unmöglich machen.
Käufer müssen ihre Grundstücke deshalb ohne Verzögerung bebauen. „Binnen zwei Monate nach dem Kauf muss ein Baugesuch eingebracht werden, innerhalb eines Jahres hat der Baustart zu erfolgen“, heißt es aus dem Rathaus. Weiters ist eine verdichtete Bauweise vorgegeben. Der ständige Hauptwohnsitz ist Voraussetzung, die Vermietung von Einliegerwohnungen ist nur mit Zustimmung der Stadtgemeinde zulässig.
Zur Sicherstellung sehen die Kaufverträge hohe Konventionalstrafen und ein 30-jähriges Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zugunsten der Stadtgemeinde vor.
Im Übrigen entstehen in der ersten Bauphase über einen Bauträger noch Doppel- und Reihenhäuser. KA/ali
Seit Montag geht es Schlag auf Schlag: 25 Grundstücke im neuen Ortsteil Sonngrub konnte die Stadtgemeinde im Rahmen der ersten Baustufe bereits an einheimische Familien vergeben, sechs weitere sind noch zu haben. Oberstes Ziel des Siedlungprojekts ist, erschwinglichen Wohnraum für die Kitzbüheler zu schaffen. Strenge Richtlinien sollen deshalb Spekulationen unmöglich machen.
Käufer müssen ihre Grundstücke deshalb ohne Verzögerung bebauen. „Binnen zwei Monate nach dem Kauf muss ein Baugesuch eingebracht werden, innerhalb eines Jahres hat der Baustart zu erfolgen“, heißt es aus dem Rathaus. Weiters ist eine verdichtete Bauweise vorgegeben. Der ständige Hauptwohnsitz ist Voraussetzung, die Vermietung von Einliegerwohnungen ist nur mit Zustimmung der Stadtgemeinde zulässig.
Zur Sicherstellung sehen die Kaufverträge hohe Konventionalstrafen und ein 30-jähriges Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zugunsten der Stadtgemeinde vor.
Im Übrigen entstehen in der ersten Bauphase über einen Bauträger noch Doppel- und Reihenhäuser. KA/ali