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Kitzbüheler Anzeiger

Parkraumbewirtschaftung

20 Euro Strafmandat durch Einlieferung eines Verletzten in das  Bezirkskrankenhaus.

In der Faschingswoche wird schon seit einigen Jahren die Skimeisterschaft aus Vlaandern am Rueppenhang ausgetragen, bei einer der Trainingsfahrten stürzte eine  junge Teilnehmerin schwer, wurde mit dem Akja ins Tal gebracht und der verantwortliche Trainer brachte das Mädchen unverzüglich selbst ins Spital (was sich in diesem Fall als Fehler erwies –Anmerkung des Verfassers), dabei übersah er (aus Ortsunkenntnis?), dass rund ums Krankenhaus Parkscheinpflicht ist. Das Mädchen wurde für eine Nacht zur Überwachung stationär aufgenommen, was natürlich auch eine Zeit dauerte und als er zum Auto zurückkam, hatte er ein Strafmandat an der Scheibe.

Als Unterkunftgeber versuchten wir nun durch mehrere Telefonate in der Marktgemeinde in diesem speziellen Fall zu einer Kulanzlösung zu kommen, was sich aber als unmöglich erwies, da sich keiner für zuständig erklärte.

Dass heute Parkraumbewirtschaftung in jeder Gemeinde wichtig und notwendig ist, steht außer Frage, aber gerade bei einem Krankenhaus sollte man auch darauf Rücksicht nehmen, dass man es, speziell in einem Tourismusort, auch mit ortsunkundigen Gästen, die in einer solchen Notsituation nicht unbedingt jedes Hinweisschild lesen können, zu tun hat.

Dass Besucher von Patienten (hier zählte auch ich mich über mehrere Wochen dazu) fürs Parken bezahlen müssen kritisiere ich nicht, aber für Notfälle und Frischverletzte sollte eine andere Lösung möglich sein.

Hier wären meiner Meinung nach speziell die Gemeindeverantwortlichen gefordert, die diese Verordnung erlassen haben im Sinne von Verunfallten und deren Angehörigen eine bessere Lösung zu finden, da dies offensichtlich kein Einzelfall war.

Die Organe der Straßenaufsicht vollziehen nur die angewiesenen Aufgaben und haben sicher nach Erlass gehandelt.    
Reinhard Gamper, Oberndorf

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