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Kitzbüheler Anzeiger

Novelle gegen Baulandhortung

Tirol | Mit der Novelle der Tiroler Raumordnung und des Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes hat die Landesregierung am Freitag die Neuausrichtung der Bodenpolitik in Tirol beschlossen.

Die Landesregierung verfolgt damit zwei Stoßrichtungen: Einerseits Bewegung in die Baulandhortung zu bringen und andererseits den Gemeinden den Aufwand für die Erschließung von Grundstücken früher abzugelten. Das Mittel dazu ist der so genannte vorgezogene Erschließungsbeitrag auf den Bauplatzanteil, der von den Gemeinden eingehoben werden kann. „Das ist keine zusätzliche Belastung. Durch eine frühere Fälligstellung wollen wir aber einen Anreiz schaffen, das Bauland widmungsgemäß zu verwenden“, so Landeshauptmann Günther Platter. Andere Bundesländer würden hier noch viel schärfer vorgehen.

Bei Neuwidmungen wird der vorgezogene Erschließungsbeitrag mit dem Inkrafttreten der Widmung fällig. Für bereits gewidmete Baugrundstücke kann der Beitrag nach einer Übergangsfrist von drei Jahren von der Gemeinde vorgeschrieben werden. Derzeit gibt es in Tirol rein rechnerisch 5.100 Hektar gewidmetes, aber nicht bebautes Bauland. Der vorgezogene Erschließungsbeitrag bezieht sich auf den Bauplatzanteil und ist in fünf gleichen Teilbeträgen jährlich zu entrichten. Sonderflächen sind vom vorgezogenen Erschließungsbeitrag ausgenommen. LH Platter sieht darin kein Privileg für die Landwirtschaft oder die Wirtschaft, da „Sonderflächenwidmungen ohnehin nur für einen speziellen Zweck gelten und zeitlich mit drei Jahren befristet sind“.

Baulandbilanz künftig vom Land erstellt
Die Baulandbilanzen, die den Überhang von Bauland ausweisen, werden künftig zentral vom Land erstellt und den Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die neuen elektronischen Flächenwidmungspläne garantieren, dass die Verfahren beschleunigt werden. Das bisherige System der allgemeinen und der ergänzenden Bebauungspläne wird vereinfacht.

Sowohl das Tiroler Raumordnungsgesetz als auch das Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz sollen nach Beschlussfassung im Tiroler Landtag mit 1. Juli 2011 in Kraft treten. KA - Foto: Land Tirol/Berger
 

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