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Kitzbüheler Anzeiger

Neuregelung der Parkraumwirtschaft

Kitzbühel | In der Gemeinderatssitzung wurden Novellierungen für die Park­raumbewirtschaftung beschlossen. Für Arbeitnehmer in der Gamsstadt wurde die „Arbeiterparkkarte“ beschlossen und ein nächtliches Parkverbot auf allen Plätzen zwischen 3 und 6 Uhr nachts verhängt.

Es gilt die Weichen für die Zukunft und kommende Parkhäuser und Parkgaragen zu legen und deshalb sei es notwendig die Parkraumwirtschaft neu zu gestalten. Die Zeiten der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen wurden auf Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 13 Uhr erweitert. Dazu wurden auch die Parkzeiten im Pfarrauparkplatz und beim Tennisstadion auf drei Stunden reduziert.

Weitere Parkplätze gebührenpflichtig

Nach dem Gemeinderatsbeschluss ist nun auch der Parkplatz am Trendsportplatz gebührenpflichtig mit einer zulässigen Parkdauer von maximal 180 Minuten. Ebenso sind nun die Parkplätze links- und rechtsseitig der Zufahrt zum Kindergarten „Vogelfeld“ gebührenpflichtig mit einer maximalen Abstellzeit von 180 Minuten.

Parkkarten für Arbeiter

Den Arbeitnehmern in Kitzbühel kommt die Stadtführung mit Parkkarten entgegen. Für die Zone 2 (Hanslmühle, Kapserbrücke, Trendsportplatz, Zufahrt Kindergarten Vogelfeld) kann die Jahresparkkarte für 150 Euro erworben werden. Güns­tiger ist das Parken in Zone 3 (Pfarrau, Casino Stadion und Parkplatz südlich des Hauses Josef-Pirchl-Str. 31). Hier kos­tet die Jahreskarte 100 Euro. Einen zugewiesen Parkplatz gibt es aber nicht.

Nächtliches Parkverbot

Um den Dauerparkern Einhalt zu gebieten, wurde ein nächtliches Parkverbot von 3 bis 6 Uhr auf den Parkplätzen Trendsportplatz, Zufahrt Kindergarten Vogelfeld, Pfarrau und Kapserbrücke verhängt. Mit dieser Verordnung soll auch die Schneeräumung erleichtert werden. Das Parkverbot wurde aber nicht auf die Wintermonate reduziert, sondern gilt während des ganzen Jahres. E. M. Pöll

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