Neun Wahllisten im Brixental
Neuwahlen stehen bei der Vollversammlung der Tourismusregion Brixental heuer auf der Tagesordnung. Erstmals werden die Wahlen nach dem neuen Tourismusgesetz durchgeführt und gleich neun Listen rittern um die Gunst der Wähler.
Brixental | Nach der Novellierung des Tourismusgesetzes im Jahr 2014 werden die ersten Wahlen nach der neuen Verordnung am 24. November bei der Vollversammlung der Tourismusregion Kitzbüheler Alpen Brixental in Kirchberg stattfinden. Der Verband Kitzbüheler Alpen St. Johann - Oberndorf - Kirchdorf - Erpfendorf hält zwar bereits diese Woche seine Vollversammlung ab, bei den Wahlen wurde aber nur ein Vorschlag namhaft gemacht. Dadurch wird bei der Versammlung der neue Obmann präsentiert.
Aus dem Vollen schöpfen können die Mitglieder bei den Neuwahlen im Brixental. Insgesamt neun Listen treten zur Wahl an. In der Stimmgruppe eins buhlt eine Liste um die Stimmen, in Gruppe zwei und drei treten jeweils vier Listen an.
Die Wahlvorschläge mussten schriftlich beim Amt der Tiroler Landesregierung vier Wochen vor der Wahl eingebracht werden. Wählbare Personen dürfen nun nur mehr auf einer Liste kandidieren. Derzeit werden diese vom Amt der Tiroler Landesregierung geprüft und in der Reihenfolge der Einreichung alphabetisch geordnet.
Eine Woche Zeit für Stimmabgabe
Mit der Novellierung des Tourismusgesetzes wurden auch die Vollmachten gestrichen. Die Mitglieder haben nun aber eine Woche Zeit ihre Stimme abzugeben. Am Beispiel Brixental erhält der Obmann des Verbandes am 16. November vom Amt der Tiroler Landesregierung die wahlwerbenden Listen und ist verpflichtet die Wahlvorschläge einschließlich aller Hinweise im Hauptbüro des Tourismusverbandes für Mitglieder einsehbar zu machen, die dort auch ihren Stimmzettel abgeben können.
Die Wahl ist beim Tourismusverband Kitzbüheler Alpen Brixental in allen Büros vom 17. bis 24. November möglich. Zudem kann auch noch im Rahmen der Vollversammlung am 24. November (Beginn 19 Uhr in der arena365 Kirchberg) noch die Stimme abgegeben werden.
Die abgegebenen Stimmzettel aus den Büros, die in einer verplombten Wahlurne aufbewahrt werden, werden im Rahmen der Sitzung mit den vorort abgegebenen Stimmen gemeinsam ausgezählt.
Die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist nach der Wahlzahl, die nach dem d‘Hondschen Verfahren, also einer proportionalen Repräsentation, zu ermitteln. Im Anschluss an die Wahl des Aufsichtsrates, wählt dieses Gremium seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie den Vorstand, bestehend aus Obmann/-frau und zwei Stellvertretern. Auch diese Wahlen werden per Stimmzettel durchgeführt.
Elisabeth M. Pöll