04. Mai 2009
aktualisiert: 11.04.12, 09:41 Uhr
Neues Gutachten: Aus für Hochwasserprojekt Sperten?
Wie bereits berichtet, soll im Ortsteil Sperten ein Retentionsbecken zum Hochwasserschutz errichtet, drei Landwirte dafür enteignet werden. Im Rahmen einer Pressekonferenz gaben sich die Betroffenen und Rechtsanwalt Wolfgang List nun zuversichtlich: „Wir sind hundertprozentig sicher, dass der Antrag auf Errichten eines Retentionsbeckens abgewiesen wird“, erklärte List. Grund: Ein neues Gutachten stellt klar, dass der Trinkwasserbrunnen „Taxa“ durch das Bauvorhaben beeinträchtigt werden könnte. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass BM Grander mit der Trinkwasserversorgung der St. Johanner Bevölkerung russisches Roulette spielen möchte“, fügte List hinzu.
List will teilweise Kostenrückerstattung
Anfang der Woche übergab der Rechtsanwalt die Unterlagen des neuen Gutachtens an die zuständige Landesbehörde. Die neue Expertise haben sich die Bauern einiges kosten lassen: „Wie viel, möchten wir aber nicht verraten“, erklärt List. Der endgültige Kostenvoranschlag des Gutachters liege schließlich auch noch nicht vor. Dennoch wolle man einen Teil der Summe für das Gutachten von der Gemeinde zurückfordern, denn „schließlich haben wir damit ihre Arbeit übernommen“, meint List.
In der Causa Retentionsbecken meinte BM Josef Grander gegenüber dem Anzeiger, dass er sich zunächst die Expertenmeinungen zur neuen Sachlage anhören wolle.
Rottler sieht die Sachlage anders
„Ich sehe kein Hindernis für das Retentionsbecken“, stellte dafür Martin Rottler, der Fachbereichsleiter Wasserwirtschaft beim Baubezirksamt Kufstein klar. Man habe bereits näher an den Brunnen herangebaut, da habe es auch keine Probleme gegeben. Und: Im Bedarfsfall werde die wasserrechtliche Bewilligung für das Vorhaben noch eingeholt.
Einen weiteren Vorwurf der betroffenen Anrainer und ihres Anwaltes will Rottler ebenfalls nicht gelten lassen. List wirft den Planern vor, nicht mit offenen Karten zu spielen: „Sie sagen immer, es geht bei dem Projekt um die Reither Ache, dabei will man auch die Kitzbüheler Ache einleiten“, erklärte List. Dem hält Rottler entgegen, betroffen sei allein die Reither Ache.
Aufgrund der neuen Entwicklungen ist für den Rechtsanwalt die Frage des Retentionsbeckens vom Tisch. Daher will er auch von etwaigen Alternativen in diesem Bereich nichts mehr wissen. Bei einer Besprechung Ende März hatte er noch verlangt, dass andere Möglichkeiten des Hochwasserschutzes an der Reither Ache geprüft werden sollen.
Nun ist die Behörde am Zug: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier in einem anderen Sinn entschieden wird, als in unserem. Wie will man das sonst der Bevölkerung erklären?“, meinte Anwalt Wolfgang List abschließend. Elisabeth Krista
List will teilweise Kostenrückerstattung
Anfang der Woche übergab der Rechtsanwalt die Unterlagen des neuen Gutachtens an die zuständige Landesbehörde. Die neue Expertise haben sich die Bauern einiges kosten lassen: „Wie viel, möchten wir aber nicht verraten“, erklärt List. Der endgültige Kostenvoranschlag des Gutachters liege schließlich auch noch nicht vor. Dennoch wolle man einen Teil der Summe für das Gutachten von der Gemeinde zurückfordern, denn „schließlich haben wir damit ihre Arbeit übernommen“, meint List.
In der Causa Retentionsbecken meinte BM Josef Grander gegenüber dem Anzeiger, dass er sich zunächst die Expertenmeinungen zur neuen Sachlage anhören wolle.
Rottler sieht die Sachlage anders
„Ich sehe kein Hindernis für das Retentionsbecken“, stellte dafür Martin Rottler, der Fachbereichsleiter Wasserwirtschaft beim Baubezirksamt Kufstein klar. Man habe bereits näher an den Brunnen herangebaut, da habe es auch keine Probleme gegeben. Und: Im Bedarfsfall werde die wasserrechtliche Bewilligung für das Vorhaben noch eingeholt.
Einen weiteren Vorwurf der betroffenen Anrainer und ihres Anwaltes will Rottler ebenfalls nicht gelten lassen. List wirft den Planern vor, nicht mit offenen Karten zu spielen: „Sie sagen immer, es geht bei dem Projekt um die Reither Ache, dabei will man auch die Kitzbüheler Ache einleiten“, erklärte List. Dem hält Rottler entgegen, betroffen sei allein die Reither Ache.
Aufgrund der neuen Entwicklungen ist für den Rechtsanwalt die Frage des Retentionsbeckens vom Tisch. Daher will er auch von etwaigen Alternativen in diesem Bereich nichts mehr wissen. Bei einer Besprechung Ende März hatte er noch verlangt, dass andere Möglichkeiten des Hochwasserschutzes an der Reither Ache geprüft werden sollen.
Nun ist die Behörde am Zug: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier in einem anderen Sinn entschieden wird, als in unserem. Wie will man das sonst der Bevölkerung erklären?“, meinte Anwalt Wolfgang List abschließend. Elisabeth Krista