05. April 2009
aktualisiert: 11.04.12, 09:41 Uhr
LR Tilg: „Wir müssen einen Zeitplan fürs Spital festlegen“
KA: Wie sieht das Szenario für das Krankenhaus von Seiten des Landes aus?
LR Tilg: Aus der Sicht des Landes erscheint es sehr wesentlich, die Nachnutzungslösung für das Krankenhaus Kitzbühel abzuschließen. Hier stehen drei Säulen im Gespräch: Neupositionierung der ambulanten Versorgung am Standort Kitzbühel, die Errichtung eines Privatsanatoriums in ausgewählten Fachgebieten im Ausmaß bis 25 Betten sowie die Schaffung einer Außenstelle im Bereich der stationären Rehabilitation. Es wird nach der Einigung über die inhaltlichen Profile dieser Säulen wichtig sein, den Zeitplan für die Umsetzung und Realisierung der Nachnutzung festzulegen. Damit zeitlich abgestimmt muss die Adaptierung im BKH St. Johann erfolgen.
KA: Ist der Schließungstermin Ende 2009 eine absolut unbewegliche „Deadline“ für Sie?
LR Tilg: Der Bescheid der Tiroler Landesregierung sieht grundsätzlich vor, dass die Zurücknahme der Bewilligungen mit 31.12.2009 wirksam wird.
Der Verfassungsgerichtshof hat am 6.3.2009 sehr klar entschieden und hat darüber hinaus die Angelegenheit an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Es wird davon abhängen, in welchem Zeitrahmen dieser seine Entscheidung fällt. Ich möchte auch an dieser Stelle nochmals betonen, dass in zeitlicher Hinsicht die Herausnahme des Krankenhauses Kitzbühel aus der stationären Akutversorgung in engem Zusammenhang zu sehen ist mit der bedarfsgerechten Adaptierung des BKH St. Johann. Diese Prozesse müssen abgestimmt werden und Zug um Zug gehen.
KA: Welches sind Ihre kommenden Schritte in Bezug auf das Krankenhaus Kitzbühel?
LR Tilg: Mir ist der Abschluss der Planungen für die im Raum stehenden medizinischen Nachnutzungsmöglichkeiten sehr wesentlich. Es geht darum, mit der Stadtgemeinde Kitzbühel gemeinsam medizinisch sinnvolle und nachhaltige Nachnutzungsmodelle zu erarbeiten. kris
LR Tilg: Aus der Sicht des Landes erscheint es sehr wesentlich, die Nachnutzungslösung für das Krankenhaus Kitzbühel abzuschließen. Hier stehen drei Säulen im Gespräch: Neupositionierung der ambulanten Versorgung am Standort Kitzbühel, die Errichtung eines Privatsanatoriums in ausgewählten Fachgebieten im Ausmaß bis 25 Betten sowie die Schaffung einer Außenstelle im Bereich der stationären Rehabilitation. Es wird nach der Einigung über die inhaltlichen Profile dieser Säulen wichtig sein, den Zeitplan für die Umsetzung und Realisierung der Nachnutzung festzulegen. Damit zeitlich abgestimmt muss die Adaptierung im BKH St. Johann erfolgen.
KA: Ist der Schließungstermin Ende 2009 eine absolut unbewegliche „Deadline“ für Sie?
LR Tilg: Der Bescheid der Tiroler Landesregierung sieht grundsätzlich vor, dass die Zurücknahme der Bewilligungen mit 31.12.2009 wirksam wird.
Der Verfassungsgerichtshof hat am 6.3.2009 sehr klar entschieden und hat darüber hinaus die Angelegenheit an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Es wird davon abhängen, in welchem Zeitrahmen dieser seine Entscheidung fällt. Ich möchte auch an dieser Stelle nochmals betonen, dass in zeitlicher Hinsicht die Herausnahme des Krankenhauses Kitzbühel aus der stationären Akutversorgung in engem Zusammenhang zu sehen ist mit der bedarfsgerechten Adaptierung des BKH St. Johann. Diese Prozesse müssen abgestimmt werden und Zug um Zug gehen.
KA: Welches sind Ihre kommenden Schritte in Bezug auf das Krankenhaus Kitzbühel?
LR Tilg: Mir ist der Abschluss der Planungen für die im Raum stehenden medizinischen Nachnutzungsmöglichkeiten sehr wesentlich. Es geht darum, mit der Stadtgemeinde Kitzbühel gemeinsam medizinisch sinnvolle und nachhaltige Nachnutzungsmodelle zu erarbeiten. kris