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Kitzbüheler Anzeiger

Leinenzwang statt Hundekot

St. Johann  |  Der Leinenzwang und die Entfernungspflicht von Hundekot haben sich bewährt, heißt es aus dem Marktgemeindeamt. Eine private Sicherheitsfirma kontrolliert derzeit die Einhaltung der Verordnungen.

Unter den Hundehaltern gab es einen Aufschrei, als vor einigen Jahren der Leinenzwang mit Verweis auf das Feldschutzgesetz im Ortsgebiet von St. Johann eingeführt worden ist. Mittlerweile habe sich die einst so umstrittene Verordnung in der Marktgemeinde aber etabliert, schildert der in der Gemeinde zuständige Beamte Hans Haag auf Anfrage des Kitzbüheler Anzeigers.

Damit die Verordnung auch eingehalten wird, engagierte die Gemeindeführung anfänglich die örtliche Bergwacht für Kontrollgänge. Die Folge waren zahlreiche Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft und – damit verbunden – Geldstrafen für die Hundehalter bei Missachtung des Leinenzwangs.

Weil die Gemeindeführung das Auftreten der Bergwacht zu forsch empfunden haben soll, wurde die Wachgesellschaft group 4 engagiert.

Diese habe aber, so bedauern es jetzt die Kritiker, keine Befugnisse. Der Halter eines frei laufenden Hundes dürfe lediglich fotografiert werden, eine Ausweispflicht gegenüber den Mitarbeitern der group 4 bestehe für die Gesetzesübertreter aber nicht. Im Gemeindeamt werden die jeweiligen Hundehalter dann anhand der Fotos ausgeforscht.

Trotzdem habe sich der Leinenzwang bewährt, weiß Hans Haag. Innerhalb Österreichs habe St. Johann sogar eine Vorreiterrolle eingenommen. Der jährliche Verbrauch von Hundekotsackerl habe bereits die 100.000-Marke überschritten, obwohl die Anzahl der Hunde – sie liegt seit Jahren zwischen 250 und 300 – konstant geblieben ist. ali

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