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Kitzbüheler Anzeiger

Gratis Leitunswasser im Fokus

Zum Thema "Gratis Wasser ja, aber die Dienstleistung soll abgegolten werden" im gestrigen Anzeiger.

Ein zweischneidiges Schwert

Soll oder darf man in der Gastronomie ein Glas Leitungswasser verrechnen? Das Thema polarisiert seit Jahren, die Meinungen dazu sind zweigeteilt. Der jüngste Vorstoß der Kärntner und steirischen Wirtschaftskammern hat die Diskussion auch in Tirol wieder angeheizt. Wobei in der heimischen Gastronomie das Wasser mehrheitlich noch immer gratis zur Verfügung gestellt wird.

In vielen Köpfen der Konsumenten geistert der Gedanke, dass es sogar verboten sei, für ein Glas Wasser Geld zu verlangen. Der Wareneinsatz hält sich vermutlich in Grenzen. Dennoch ist kostenloses Wasser in der Gastronomie oft ein Ärgernis. Es bedeutet für die Wirte nicht nur Aufwand, sondern auch Einnahmenentgang, weil andere Getränke nicht konsumiert werden.

Andererseits ist das kostenlose Bereitstellen von Wasser bei entsprechender Bestellung  (Flasche Wein, etc.) eine nette Geste und freut die Gäste.

Kurzum: Eine einheitliche Regelung wird sich vermutlich nicht finden lassen.  Es bleibt also dem Wirt überlassen, ob er für Leitungswasser einen Obolus einhebt, oder nicht.  Zumindest sollte er seinen Gästen gegenüber begründen, dass  nicht das Wasser, sondern das Service kostet.

Zur Erinnerung: Das Glas Wasser zur Tasse Kaffee ist seit jeher obligat und Teil der östereichischen Kaffeehauskultur. Alexandra Fusser

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