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Kitzbüheler Anzeiger
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Grasser-Privatinsolvenz: Verhandlung abberaumt

Am 6. Mai 2025 wurde wie berichtet über das Vermögen von Karl-Heinz Grasser ein Insolvenzverfahren am Bezirksgericht Kitzbühel eröffnet. Der ehemalige Finanzminister hatte selbst einen Antrag auf Einleitung dieses Privatinsolvenzverfahrens gestellt. Aktuell befindet sich Grasser in Strafhaft und übt keine berufliche Tätigkeit aus, die einen regelmäßigen Massezufluss ermöglichen würde.

Wie der KSV 1870 meldet wurde ein für den 6. August 2025 anberaumter Verhandlungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie zur Abstimmung über ein von Grasser vorgeschlagenes Zahlungsplanangebot mit einer Quote von drei Prozent vom Gericht inzwischen abberaumt.

Laut Klaus Schaller, Leiter der Region West des KSV1870, wurden dem Insolvenzverwalter kürzlich zahlreiche Steuerbescheide von der Finanz übermittelt, die die Grundlage für Forderungen in Millionenhöhe bilden. Die kurzfristige Übermittlung mache eine eingehende Prüfung durch den Insolvenzverwalter in der gebotenen Frist unmöglich. "Es ist daher nur logisch und konsequent, dass eine detaillierte Analyse aller steuerrechtlichen Agenden des Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser durch den Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen erfolgt. Sohin hat Dr. Matzunski die Verlegung des Termins bei Gericht angeregt und wurde dieser Anregung sinnvollerweise entsprochen", präzisiert Schaller.



"Bis zum heutigen Tag haben insgesamt sechs Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp
34 Millionen Euro im Privatinsolvenzverfahren angemeldet. Dieses Forderungsvolumen beinhaltet auch einen bedingten Anspruch über knapp 12,5 Millionen Euro einer im Zuge des BUWOG-Strafverfahrens ebenfalls verurteilten Person. Durch diese Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren hält sich der Mitverurteilte den Weg des Regresses bei Herrn Grasser offen. Aktuell wurde sohin der idente Anspruch einmal durch die Republik Österreich und einmal – bedingt – durch den Mitverurteilten im Strafprozess bei Gericht angemeldet", heißt es dazu vom KSV 1870.


Die Verwertung des Vermögens von Grasser ist laut Insolvenzverwalter noch nicht abgeschlossen. Dabei geht es insbesondere um Uhren, Schmuck und ein Fahrrad. Zusätzlich wird geprüft, ob durch Anfechtungen weitere Vermögenswerte für die Insolvenzmasse zu realisieren sind. Die Strafhaft Grassers erschwert dabei den Informationsaustausch zwischen Schuldner und Verwalter erheblich.

Erst nach vollständiger Verwertung des Vermögens und Klärung möglicher Ansprüche kann über einen Entschuldungsvorschlag abgestimmt werden. Ein Nachteil für den Schuldner durch die Terminverlegung ergebe sich daher nicht.

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