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Kitzbüheler Anzeiger

Freispruch wurde bestätigt

Im Prozess rund um den Hangrutsch in Going im Jahre 2011 hat nun auch das Landesgericht den damaligen Landesgeologen freigesprochen.

Going |Er war bereits am Bezirksgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung freigesprochen worden, die Staatsanwaltschaft hatte dagegen berufen.

2011 war in der Goinger Achenweg-Siedlung unterhalb einer Bodenaushubdeponie ein Hang ins Rutschen gekommen und hatte zwei Einfamilienhäuser über Monate unbewohnbar gemacht (der Kitzbüheler Anzeiger berichtete). Zwei Jahre später mussten sich am Bezirksgericht vier Männer wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten - der Geschäftsführer der Deponie, der Mitbetreiber, ein Landesgeologe und ein Privatgutachter. Schuldig gesprochen wurde nur der private Projektgutachter.

Geologe muss nicht kontrollieren

Gegen den Freispruch des Landesgeologen berief die Staatsanwaltschaft, das Landesgericht als nächste Instanz bestätigte jetzt diesen Freispruch. Der Amtssachverständige habe nicht weniger als vierzehn Auflagen für den Fall einer Bewilligung des Projektes vorgeschlagen, mehr habe er beim besten Willen nicht tun können. Zu kontrollieren, ob diese Auflagen umgesetzt werden, gehöre nicht mehr zum Aufgabenbereich des Amtssachverständigen. Das Strafverfahren gegen den Privatsachverständigen wird ans Bezirksgericht zurück verwiesen.

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