21. Juli 2008
aktualisiert: 11.04.12, 09:41 Uhr
Felder sollen Überschwemmungsgebiet werden
Fritz Waltl, Markus Samer und Franz Pirchmoser sind die betroffenen Vollerwerbsbauern im Weiler Sperten. „Enteignet“ werden soll ein 23 Hektar großes Gebiet hin zur Reither Ache, um hier ein – laut Großachengenossenschaft unbedingt notwendiges – Retentionsbecken anzulegen. Innerhalb des Areals liegen hofnahe Felder und die Bauern wollen den ihrer Ansicht nach existenzbedrohenden Verlust nicht hinnehmen. Sie ließen selbst ein Gutachten erstellen, das grobe Mängel beim derzeitigen Projekt aufzeigt.
Unverständliche Vorgehensweise
„Noch nie wurde in Österreich eine Enteignung in einer derartigen Größenordnung durchgeführt“, erzählen Fritz Waltl und Markus Samer. „Erst durch die Messungen wurden wir überhaupt informiert und das Projekt wurde erstellt, ohne dass wir in die Planung miteinbezogen wurden. Liegt man in der roten Zone ist das nicht nur eine Wertminderung der Grundstücke, auf denen nichts mehr verändert werden kann; wenn wir öfter überschwemmt werden - und Spezialisten haben bestätigt, dass dies bis zu dreimal im Jahr passieren könnte - würde unsere ganze Erde abgeschwemmt, was im Ackerbau katastrophal ist. Auch bei der angrenzenden Biogasanlage könnte durch die Steigung des Grundwassers Schaden entstehen. Die Entschädigungszahlungen wurden extrem niedrig angesetzt, aber es geht uns hier nicht ums Geld, sondern darum, dass die Maßnahme möglicherweise nicht einmal funktioniert“.
Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben (BOKU-Professor, Name d. Red. bekannt), welches am Vorhaben der Großache Schwachstellen aufzeigt: Der Rettenbach (der am Hochwasser Richtung Koasastadion hauptschuldig war) wurde überhaupt nicht berücksichtigt.
Gemeinwohl geht vor
Auch meint er, dass Hochwasserschutz an der Quelle geschehen soll und schlägt vor, beim bestehenden Retentionsbecken an der Spertenbrücke weitere bzw. mehrere kleine Maßnahmen zu setzen. „Bei unserer Retention will man große Rohre unter der Straße durchführen. Wenn diese Rohre verlegt würden, könnte es noch ärgere Überschwemmungen auf der anderen Seite geben“, so Samer. Alle Einwände wurden allerdings in erster Instanz von der BH Kitzbühel abgewiesen.
„Es ist dies keine vollständige Enteignung, sondern eine Zwangsrechtseinräumung im Sinne des Wasserrechts. Die Entscheidung wurde getroffen, weil der Schutz notwendig ist, das Verfahren dem Stand der Technik entspricht, keine einvernehmliche Lösung möglich war und das öffentliche Wohl im Vordergrund steht. Nach dem Einspruch geht das Verfahren nun an das Land“, erklärt die zuständige Elisabeth Obermoser. Tatsächlich zeigt sich auch die Großachengenossenschaft gesprächsbereit: „Einige Dinge können noch geändert werden, aber das gesamte Forderungspaket ist unerfüllbar und die Hochwassersicherheit geht hundertprozentig vor. Es könnte sein, dass diese Felder nie von Überschwemmung betroffen sind, weil das Wasser zuerst auf der St. Johanner Seite überläuft. Wenn es doch passieren sollte, wird der Ernteausfall zur Gänze entschädigt und auch die bereits angebotenen Entschädigungsgelder sind beträchtlich. Baugenehmigung für die Grünflächen bekämen sie auch im Moment nicht“, so Großachen-Obmann Ernst Schwaiger. Susanne Radke
Unverständliche Vorgehensweise
„Noch nie wurde in Österreich eine Enteignung in einer derartigen Größenordnung durchgeführt“, erzählen Fritz Waltl und Markus Samer. „Erst durch die Messungen wurden wir überhaupt informiert und das Projekt wurde erstellt, ohne dass wir in die Planung miteinbezogen wurden. Liegt man in der roten Zone ist das nicht nur eine Wertminderung der Grundstücke, auf denen nichts mehr verändert werden kann; wenn wir öfter überschwemmt werden - und Spezialisten haben bestätigt, dass dies bis zu dreimal im Jahr passieren könnte - würde unsere ganze Erde abgeschwemmt, was im Ackerbau katastrophal ist. Auch bei der angrenzenden Biogasanlage könnte durch die Steigung des Grundwassers Schaden entstehen. Die Entschädigungszahlungen wurden extrem niedrig angesetzt, aber es geht uns hier nicht ums Geld, sondern darum, dass die Maßnahme möglicherweise nicht einmal funktioniert“.
Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben (BOKU-Professor, Name d. Red. bekannt), welches am Vorhaben der Großache Schwachstellen aufzeigt: Der Rettenbach (der am Hochwasser Richtung Koasastadion hauptschuldig war) wurde überhaupt nicht berücksichtigt.
Gemeinwohl geht vor
Auch meint er, dass Hochwasserschutz an der Quelle geschehen soll und schlägt vor, beim bestehenden Retentionsbecken an der Spertenbrücke weitere bzw. mehrere kleine Maßnahmen zu setzen. „Bei unserer Retention will man große Rohre unter der Straße durchführen. Wenn diese Rohre verlegt würden, könnte es noch ärgere Überschwemmungen auf der anderen Seite geben“, so Samer. Alle Einwände wurden allerdings in erster Instanz von der BH Kitzbühel abgewiesen.
„Es ist dies keine vollständige Enteignung, sondern eine Zwangsrechtseinräumung im Sinne des Wasserrechts. Die Entscheidung wurde getroffen, weil der Schutz notwendig ist, das Verfahren dem Stand der Technik entspricht, keine einvernehmliche Lösung möglich war und das öffentliche Wohl im Vordergrund steht. Nach dem Einspruch geht das Verfahren nun an das Land“, erklärt die zuständige Elisabeth Obermoser. Tatsächlich zeigt sich auch die Großachengenossenschaft gesprächsbereit: „Einige Dinge können noch geändert werden, aber das gesamte Forderungspaket ist unerfüllbar und die Hochwassersicherheit geht hundertprozentig vor. Es könnte sein, dass diese Felder nie von Überschwemmung betroffen sind, weil das Wasser zuerst auf der St. Johanner Seite überläuft. Wenn es doch passieren sollte, wird der Ernteausfall zur Gänze entschädigt und auch die bereits angebotenen Entschädigungsgelder sind beträchtlich. Baugenehmigung für die Grünflächen bekämen sie auch im Moment nicht“, so Großachen-Obmann Ernst Schwaiger. Susanne Radke