Einspruch verzögert Baubeginn von Golfplatz
Westendorf | Durch einen Einspruch kommt es zu weiteren zeitlichen Verzögerungen für das Westendorf Golfplatz-Projekt.
Das strenge Verfahren der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) durch das Land Tirol hat das Westendorfer Golfplatz-Projekt bestanden. Alle 21 Fachgutachten wurden positiv abgeschlossen. Den Bescheid bekamen die Projektbetreiber am 16. Juli. Es folgte eine vierwöchige Einspruchsfrist und am letzten Tag dieser Frist flatterte ein sechsseitiger Einspruch ins Haus. „Viele der darin angeführten Punkte sind Halbwahrheiten oder entsprechen überhaupt nicht der Realität“, berichtet Projektkoordinator Jakob Haselsberger.
Die Projektbetreiber suchten das Gespräch, doch die sechswöchigen Verhandlungen blieben erfolglos. „Es wurde uns mehrfach ein Rückzug des Einspruchs zugesagt, eingetroffen ist es leider nicht“, so Haselsberger.
Nun wird der Einspruch vom Umweltsenat in Wien geprüft, die letzte Instanz bei UVP-Verfahren. „Die Behörden haben maximal sechs Monate Zeit, um den Bescheid zu bestätigen. Danach können wir endlich mit dem Bau loslegen“, berichtet Haselsberger.
Der ursprüngliche Zeitplan mit der Rodung im November kann durch den Einspruch nicht mehr gehalten werden. Ebenso mit einem Fragezeichen ist der Baubeginn im April nächsten Jahres zu sehen. Wie viel Mehrkosten dadurch entstehen, kann Projektkoordinator Jakob Haselsberger noch nicht einschätzen.
Elisabeth M. Pöll