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Kitzbüheler Anzeiger

Im Dienste der Familienberatung

Seit Februar ist das neue Familienrecht in Kraft. Bei der Novellierung gab es zahlreiche gravierende Änderungen in den Bereichen Obsorge, Beratungstätigkeit bei Scheidung oder auch im Namensrecht.

Kostenlose Informationen und Beratungen gibt es dazu jeden Dienstag in der Familienberatungsstelle.

Kitzbühel | Im Familienrecht gab es gravierende Änderungen. Seit 1. Februar gelten neue Regelungen in Bezug auf Obsorge, Beratungsbestätigung bei Scheidung, Namensrecht, etc. In Kitzbühel gibt es eine eigene Anlaufstelle für Menschen, die Fragen in Trennungs- und Scheidungssituationen oder bei der Erziehung haben.

Die Familienberatung befindet sich in den Räumlichkeiten des Bezirksgerichtes Kitzbühel. Das besondere an dieser Einrichtung in der Gamsstadt: Die psychosoziale Beratung ist kostenlos und es bedarf auch keiner Voranmeldung. Zudem gibt es an dem wöchentlichen Beratungstag (jeweils Dienstags) in der Familienberatung auch rechtliche Auskünfte, die nur allgemein gehalten werden können. Die pychosoziale Beratung erfolgt von 8 bis 10.30 Uhr, rechtliche Auskünfte gibt es von 8 bis 12 Uhr. Die Beratungen erfolgen anonym und vertraulich.

Beratung bei Scheidung verpflichtend

Bei einvernehmlicher Scheidung sind seit 1. Februar Beratungsgespräche erforderlich. Sind von der Trennung minderjährige Kinder betroffen, so muss eine Beratung mit einem Psychologen oder einem Pädagogen durchgeführt werden, ansonsten erfolgt eine gemeinsame juristische Beratung. Das passende Konzept kann hier am Dienstag in der Familienberatung eruiert werden. E. M. Pöll

Bild: Enrika Casdorf (Bezirksgericht), Waltraud Obermoser (Familienberatung) und Marianne Hörl (Jugendwohlfahrt) informieren jeden Dienstag bei der Familienberatung. Foto: Pöll

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