Bichlalmlift: Bergbahn AG soll Grundbesitzer enteignen
Die Causa Bichlalmlift spitzt sich zu. Falls die Grundeigentümer weiterhin ihre Zustimmung verweigern, droht ihnen die Enteignung.
Kitzbühel | Im Krimi über die Errichtung des umstrittenen Lifts auf die Bichlalm wird ein neues Kapitel aufgeschlagen: Der OGH gab in seinem Urteil der Klägerin Susi Bachler Recht. Begründung: Die Bergbahn AG habe noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Im Klartext: Das Seilbahnunternehmen habe jenen drei Grundeigentümern, die dem Liftbau nach wie vor ihre Zustimmung verweigern, eine drohende Enteignung nicht in den Raum gestellt.
Rechtsstreit: Vergleich 2007
Zur Erinnerung: Der Bichlalmlift beschäftigt seit Jahren die Gerichte. 2007 endete der Rechtsstreit zwischen Susi Bachler – sie klagte auf Einhaltung der Betriebspflicht – und der Bergbahn AG in einem gerichtlichen Vergleich. Das Seilbahnunternehmen verpflichtete sich damals, den Lift bis 2008 zu bauen und 35 Jahre zu betreiben. Da das Urteil nicht umgesetzt wurde, leitete Bachler ein Exekutionsverfahren ein. Vom Bezirksgericht Kitzbühel wurde die Exekutionsbewilligung erteilt, nach dem Rekurs der Bergbahn AG vom Landesgericht aber wieder aufgehoben. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof der Klägerin wieder Recht gegeben.
OGH-Urteil zwingt zur Enteignung
Die Bergbahn AG gerät damit enorm unter Zugzwang. „Eine Enteignung entspricht nicht unseren Grundsätzen. Wir wollen niemanden enteignen, aber jetzt werden wir aufgrund der Rechtslage dazu gezwungen“, bedauert Burger und stellt klar: Das Unternehmen habe alles unternommen, um den Lift zu realisieren. Burger: „Wir haben bereits eine naturschutzrechtliche Bewilligung, und 2010 außerdem einen Antrag auf die Konzession gestellt.“ Letztere sei nicht bewilligt worden, aufgrund der fehlenden Zustimmung der Grundeigentümer und aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit. Dass es letztlich doch noch zu einer Einigung mit den Grundeigentümern kommt, ist für den Bergbahnchef nur schwer vorstellbar. „Es scheitert an den pekuniären Forderungen.“
Öffentliches Interesse ist Voraussetzung
Bevor allerdings enteignet wird, geht es darum, das öffentliche Interesse an dem Bauvorhaben sicherzustellen. Und da sind nun die Stadtgemeinde und der Tourismusverband gefordert. Vorerst aber wird das Seilbahnunternehmen vom Staat zur Kasse gebeten: 50.000 Euro Geldstrafe stehen im Raum, wie Burger auf Anfrage bestätigt. „Weitere 70.000 Euro werden fällig, wenn der Lift nicht bis Ende des Jahres steht. Die dritte Geldstrafe macht dann 100.000 Euro aus“, weiß Susi Bachler und ärgert sich: „Die Bergbahn-Verantwortlichen geben lieber das Geld der Aktionäre aus, bevor sie sich einmal mit mir an den Tisch setzen und sprechen.“ Alexandra Fusser
Bild: Auf die Bichlalm soll eine 8er-Einseil-Umlaufbahn errichtet werden. Dafür hat die Bergbahn AG, 5,8 Millionen Euro budgetiert. Im Bild: Die ehemalige Mittelstation Oberaigen. Foto: Obermoser