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Kitzbüheler Anzeiger

Betriebsaufgabe für Hoteliers aus Steuergründen oft schwierig

Bezirk  | Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) fordert angesichts des steigenden Preisdrucks auf Hotelunternehmen ein rasches Handeln der Politik.

„Die Preisdurchsetzung bleibt entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. Dreht sich die Spirale nach unten, bleiben unrentable und nicht marktkonforme Betriebe über. Ausstiegsszenarien müssen steuerlich leistbar gemacht werden“, fordert der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Thomas Reisenzahn in einer Aussendung. Die österreichische Hotellerie benötige Zimmerpreise, die der Markt nicht hergibt. Das Förderwesen von Land, Bund und Gemeinden ziele immer nur darauf ab, die Bettendichte zu vergrößern.

Der Wettbewerbsdruck auf Österreich und gerade auf den Bezirk Kitzbühel ist jetzt schon sehr hoch: Rechnet man Nächtigungen pro Fläche führt Österreich mit 1.480 Nächtigungen pro Quadratkilometer vor der Schweiz mit 877,2.

„Der Bezirk Kitzbühel erzielt 4,8 Millionen Nächtigungen, die in über 4.000 Nächtigungen pro Quadratkilometer resultieren“, so die ÖHV. Das macht den Bezirk zur einer der intensivsten touristischen Regionen der Alpen. Hinzu kommt: In der Destination Kitzbüheler Alpen erhöhte sich von 2005 auf 2010 die Zahl der Betriebe in der 4-Sterne und 5-Sterne-Kategorie um 18 Prozent, die der Betten sogar um 30 Prozent. Die Nächtigungen in diesem Segment stiegen zwar im gleichen Zeitraum um 14 Prozent, die Auslastung ging jedoch von 53 auf 47 Prozent zurück.

Daraus zieht die ÖHV den Schluss, dass der Preisdruck steigt.
Hoteliers seien allerdings beinahe gezwungen, weiterzumachen.

Betriebsaufgabe derzeit zu schwer

Denn: Die derzeitigen steuerlichen Regelungen erlauben eine steuerliche Betriebsaufgabe nur in Ausnahmefällen wie Vollendung des 60. Lebensjahres, Erwerbsunfähigkeit oder Tod. In allen anderen Fällen ist mit einer hohen Besteuerung der Stillen Reserven zu rechnen. Diese Steuer ist meist nicht leistbar, weil sie von der Substanz bezahlt werden muss. Das führt dazu, dass Unternehmer auch nicht rentable Betriebe weiterführen, weil sie sich die Aufgabe nicht leisten können. Die ÖHV schlägt vor, dass die Halbsatzbegünstigung und die Steuerfreiheit der Stillen Reserven für alle Betriebsaufgeber nach dem Muster der über 60-Jährigen und Erwerbsunfähigen gelten sollte. KA

Bild: Die ÖHV-Führungsriege Sepp Schellhorn, Peter Peer und Thomas Reisenzahn wünscht sich ein leichteres Ausstiegs-Szenario für Hoteliers, die nicht mehr rentabel wirtschaften können. Foto: ÖHV/Kirchberger
 

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