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Kitzbüheler Anzeiger

Beschwerde bei Verfassungsgericht

Die Gemeinde Reith beschäftigt derzeit eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde wegen ihrer Wasserleitungs- und Kanalgebührenordnung.

Reith | Ein Bürger hat die Beschwerde eingebracht, da er gegen die vorgeschriebene Mindestabnahme von 130 m3 vorgehen will.

Diese Regelung der Gemeinde Reith würde große Gebäude bevorzugen. Außerdem bestehe dadurch kein Ansporn mehr, Wasser zu sparen, so die Begründung. Bürgermeister Stefan Jöchl erteilte seinen Mandataren über das Verfahren in der vergangenen Gemeinderatssitzung Auskunft.

In dieser Causa sieht sich die Gemeinde im Recht: Sie entspricht in ihrer Regelung sogar einem früheren VGH-Entscheid, wonach bei derartigen Mindestabnahmen nicht ein Mittelwert festgelegt werden soll, sondern ein Medianwert.

Beim Medianwert fallen nämlich die extremen Ausreißer nach unten und oben heraus, dadurch ist diese Marke dem ortsüblichen Durchschnitt angepasster. Als die Gemeinde die Verordnung erlassen hat, habe das Land bereits geprüft und grünes Licht dafür gegeben, sagt der Bürgermeister.

„Wir gehen davon aus, dass unser Vorgehen rechtens ist.“

Jöchl argumentierte, dass die Gemeinde Reith nicht nur die Infrastruktur für die Gemeindebürger bereit stellen muss, das Kanal-System muss auch in der touristischen Hochsaison tragen. Hier habe man höhere Ausgaben.
Erst kürzlich wurde der Medianwert wieder überprüft, er liegt bei 128 m3.

Causa wurde Anwalt übergeben

„Die Gemeinde bereichert sich nicht an den Gebühren, sondern wir investieren wieder in unser Kanal- und Wassernetz“, hält der Reither Dorfchef fest.

Nun muss die Gemeinde Reith in dieser Causa jedenfalls eine Stellungnahme abgeben. Die Angelegenheit wurde bereits einem Rechtsanwalt übergeben, wie Bürgermeister Stefan Jöchl erläutert.
„Wir sind recht zuversichtlich“, meint Jöchl abschließend.
Elisabeth Galehr

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