Bergbahn AG im Dilemma
Kitzbühel | Die Bergbahn AG befindet sich in einem Dilemma: Sie muss den einst so umstrittenen Lift laut Gerichtsvergleich errichten, kann es aber nicht, obwohl die behördlichen Schritte soweit erledigt sind. Denn die entscheidende Hürde ist noch nicht genommen: Die Grundbesitzer haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt. Damit sind die Unterlagen für die Seilbahnbehörde unvollständig, was die Realisierung des Projekts weiter verzögert.
Damit das Gerichtsurteil vollzogen wird, könnten im schlimmsten Fall sogar Zwangsmaßnahmen drohen. Und das ist nicht nur unpopulär, sondern sicherlich auch nicht im Sinne aller Beteiligten.Alexandra Fusser
DATEN & FAKTEN
¦ 1948: Die Bichlalm wird durch eine Kleinbahn für fünf Personen erschlossen
¦ 1958: Andrä Bachler errichtet einen Einser-Sessellift
¦ 1959: Errichtung des Stuckkogellifts
¦ 1961: Errichtung des Hochetzlifts
¦ 1972: Bachler verkauft den Lift an die Bergbahn AG
¦ 2004: Hochetz und Stuck-kogellifte werden durch Bergbahn AG abgetragen
¦ 2005: Liftkonzession läuft aus und wird aus feuerpolizeilichen und sicherheitstechnischen Mängeln nicht mehr verlängert
¦ 2. Oktober 2005: letzter Betriebstag des Sessellifts
¦ 2007: Der Rechtsstreit zwischen Susi Bachler und der Bergbahn AG endet in einem gerichtlichen Vergleich: Die Bergbahn AG muss Lift bis 2008 bauen und 35 Jahre betreiben.
seit 2007/2008: Die Lifterrichtung scheitert an den Uneinigkeiten mit den Grundbesitzern.